Montag, März 23, 2009

Dieser Schnüffelstaat kriegt den Hals nicht voll

Die CDU will schon vor der Bundestagswahl durchsetzen, dass Ergebnisse von Online-Durchsuchungen auch zur Strafverfolgung genutzt werden können.


Wenn das Gesetz wird, war ich längste Zeit Mitglied dieser Partei. Herbe Stimmenverluste zeichnen sich bereits ab. Ob die CDU erneut eine Regierungsmehrheit bilden kann, ist zweifelhaft, eine Regierungsbeteiligung der SED erscheint möglich. Wer vor diesem Hintergrund auch noch den letzten Winkel privater Rückzugsmöglichkeiten ausleuchten will und die Ergebnisse dieser Überwachung den Strafermittungsbehörden zur freien Verwendung überlässt, handelt mit Eventualvorsatz im Hinblick auf die Etablierung einer neuen Diktatur. Parteien, die so wenig politische Weitsicht an den Tag legen, sollten eine schöpferische Denkpause einlegen.

Zuvor hatte Generalbundesanwältin Monika Harms im Hamburger Abendblatt gefordert, Erkenntnisse aus Online-Razzien des BKA oder von Länderpolizeien in Strafverfahren verwerten zu dürfen.


Jetzt wird schon der Begriff "Online-Razzia*)" verwendet, hatte nicht Schäuble den Eindruck erwecken wollen, es ginge um chirurgisch genaue Eingriffe ?

*) Razzia (von arabisch غزوة‎ ghazwa, „Kriegszug, Raubzug, Angriffsschlacht“) ist die Bezeichnung für eine überraschende, groß angelegte Durchsuchungsaktion der Polizei.
Quelle: wikipedia.org

Die Regelung zur Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz sei Gegenstand einer neuerlichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. "Ich meine, wir sind vor diesem Hintergrund gut beraten, zunächst die Entscheidung über diese Verfassungsbeschwerde abzuwarten, bevor der Gesetzgeber neue Regelungen schafft, die den angefochtenen Grundrechtseingriff fortdauern lassen", sagte Zypries dem Abendblatt.


Was ist das für ein gesetzgeberisches Armutszeugnis ? Hätte ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung, würde ich sie nicht verabschieden. Wer ist denn der politische Souverän ? Der Bundestag, dessen Mitglieder auf Listen stehen, die das Volk wählen kann oder das Bundesverfassungsgericht ? Wenn 8 Menschen mehr politisch-juristischer Sachverstand hinsichtlich der Grundgesetzkonformität parlamentarischer Gesetze zugetraut wird, als der Mehrheit von 612 Abgeordneten, na dann, Gute Nacht !

Die obigen Zitate stammen aus der online-Ausgabe des Hamburger Abendblatt.

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