Dienstag, Mai 04, 2010

Fast richtig

Schlusssatz einer Klageerwiderung zu den vorgerichtlichen Anwaltsgebühren:

und darüber hinaus unberücksichtigt lassen, dass gem. § 15a RVG eine Anrechnung der Verfahrensgebühr auf die Geschäftsgebühr zu geschehen hat.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen