Freitag, April 28, 2006

Es lebe der Bundesgerichtshof

Die "Fußballweltmeisterschaft 2006" ist ein Sportereignis und keine Marke, dies hat sinngemäß der BGH (Beschlüsse vom 27. April 2006 – I ZB 96/05 und I ZB 97/05)entschieden.

Der Versuch der FIFA Markenschutz zu Gunsten ihrer Sponsoren für die WM zu erhalten ist gescheitert. Damit ist ein Hemmnis entfallen mit Lust und Laune den Gastgeber für die Welt zu spielen. Die Gastgeber können nun kreativ ihrer Begeisterung für dieses Ereignis freien Lauf lassen und eigene Schöpfungen mit Verbindung oder aus Anlass der WM unter die Kunden bringen *). Weitere Informationen:

  • n-tv.de

  • Bundesgerichtshof.de

  • (unter Pressemitteilungen vom 27.04.2006)

    *) Dies stellt lediglich die Meinung des Verfassers dar. Für die Richtigkeit dieser Aussage wird keine Gewähr übernommen.

    Nachtrag: Wie das Handelsblatt berichtet, sind lediglich die in Deutschland eingetragenen Marken von diesen Entscheidungen betroffen, nicht aber die "Europäischen Marken"

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