Mittwoch, September 13, 2006

GEZ, die Zweite

Die Öffentlich-Rechtlichen Rundfunksender fordern Gebühren dafür, dass ihre Programme über internet-fähige Computer oder UMTS-Handys empfangen werden können.
In meinen Augen verlieren sie dabei den Sinn und die Rechtfertigung der Rundfunkgebühren völlig aus den Augen.

Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk existiert alleine deswegen, um ein ausgewogenes, parteiübergreifendes Medium zu garantieren, welches gerade nicht auf kommerziellen Erfolg angewiesen, ein unabhängiges, der Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen dienendes Programm ausstrahlen kann.

Stellt man nun die Frage, ob die Verbreitung der ör-Programme über das internet noch zwingend im Sinne der Gewährleistung einer Grundversorgung von Informationen ist, fällt die Antwort eindeutig aus, ob es gerechtfertigt ist, auch PCs und Handys einer gebührenpflicht zu unterwerfen. Nein.

Vielmehr ist zu fragen, ob es gerechtfertigt ist, Rundfunkgebühren für eine Internet-Präsenz aller Sender und Kanäle zu verwenden. Würden diese Aufwendungen eingespart werden, ließe sich sogar eine deutliche Gebührensenkung einfordern.

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