Donnerstag, November 09, 2006

Fall Stephanie- Verhandlung wegen Verhandlungsunfähigkeit unterbrochen

Mario M. , Angeklagter im Fall einer entführten und mehrfach sexuell missbrauchten Minderjährigen wurde heute von einem Amtsarzt für verhandlungsunfähig erklärt.

Zur Erinnerung: Mario M. befand sich über 20 Stunden lang auf dem Dach einer JVA in Dresden und lies sich erst heute morgen von psychologisch geschulten Spezialisten zur Aufgabe überreden. Dass ein Aufenthalt im Freien bei den gegenwärtigen Temperaturen der Gesundheit nicht förderlich ist, liegt auf der Hand. Somit muss in meinen Augen aber auch von einer mutwillig herbeigeführten Verhandlungsunfähigkeit ausgegangen werden.

Herr M. darf nicht anders behandelt werden, als würde er der Verhandlung unentschuldigt fernbleiben.

2 Kommentare:

  1. Das finde ich auch. Das Gericht sollte sofort einen Haftbefehl nach § 230 StPO erlassen, ihn dann zwangsweise vorführen lassen und sofort verurteilen, wegschließen und den Schlüsseln den Lesern der Bildzeitung zur Verfügung stellen.

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  2. Da macht aber jemand seinem Frust Luft. Ob anonymous meinen Beitrag gelesen hat, weiß ich nicht.

    Einem Angeklagten ist ein rechtsstaatliches Verfahren zu gewähren. Wer die rechtstaatlichen Garantien durch eigenes Verhalten ad absurdum führt, ist selbst schuld. Im Zivilrecht spräche man von rechtsmissbräuchlichem Verhalten. Oder muss der staat neben jeden vermeintlich Erwachsenen einen Babysitter stellen, der ihn von Dummheiten abhält und ggf aus der Sch...e holt ?

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