Donnerstag, April 19, 2007

Antwort aus Stuttgart oder Die Justiz ist doch nicht so humorlos

Auf meine e-mail vom 29.03.2007, die ich hier bereits veröffentlicht hatte, nämlich


Automatisiertes Mahnverfahren- Die Anwaltschaft moniert zurück

erhalte ich heute folgendes Schreiben, welches ich in Auszügen gerne einer breiteren Leserschaft zugänglich mache:

Baden-Württemberg

Amtsgericht Stuttgart

- Der Vizepräsident -


Monierung - Verwendung veralteter Vordrucke
Ihre Mitteilung vom 29.03.2007


Sehr geehrter Herr Munzinger,

ich bedanke mich für ihre Fanpost per E-Mail vom 29.03.2007, in welcher Sie das zur Zeit in Umlauf befindliche Formular für die Beantragung des Vollstreckungsbescheids als veraltet zurückweisen. In einem Punkt rennen Sie offene Türen ein; im Übrigen werden ihre Einwendungen - aufgrund der mir vorliegenden 24. Auflage des Duden (Stand 1.8.2006) - kostenfrei zurückgewiesen.

Auch uns ist nicht entgangen, dass dieses Formular seit der Einführung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes am 01.07.2004 hinsichtlich des Verweises auf § 26 BRAGO veraltet war. Für die Form und den Inhalt der Vordrucke ist jedoch das Justizministerium verantwortlich.
Zum 01.05.2007 wird die Anpassung sämtlicher Vordrucke, somit auch des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, u.a. an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, vorgenommen.
....
Es folgen zutreffende Ausführungen über das bürokratische Verfahren und den Umfang der von der Änderung betroffenen Institutionen und Personen....

Die Schreibweise der von Ihnen angesprochenen Wörter "Anstelle" und "nebenstehend" ist nach hiesiger Ansicht - auch nach der Reform der Rechtschreibung - nicht zu beanstanden. Während die als Präposition verwendete Fügung "Anstelle" auch ebenso richtig getrennt geschrieben werden kann, ist die Zusammensetzung aus Präposition und Adjektiv in dem Wort "nebenstehend" immer zusammen zu schreiben.

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt, wird aber in Papierform versandt und daher unterschrieben. Ob Sie es in Ablage P befördern wollen, kann Ihnen überlassen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Hierzu zwei Anmerkungen:

1.) Das Studium ist dem Genitiv sein Tod

Es gibt also noch Menschen, die sich in der deutschen Grammatik auskennen, und die Satzbestandteile korrekt benennen können. Respekt !

2. Von wegen Ablage P

Das Schreiben erhält einen Ehrenplatz.

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