Montag, Oktober 29, 2007

VW und DB

Hat nicht gerade der europäische Gerichtshof das VW-Gesetz gekippt, mit der Begründung, dass durch eine gesetzliche Beschränkung der Stimmrechte zugunsten des Land Niedersachsen der freie Güter- und Kapitalverkehr behindert würde.

Nun kommt die SPD daher und unterstreicht ihren unternehmerischen Sachverstand (Vorsicht Ironie) mit einem Parteitagsbeschluss, wonach die Bahn zwar "privatisiert" werden soll, indem von Privatpersonen gegen die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien jede Menge Kapital eingezogen werden soll, während die Entscheidungen wie bisher mit dem Bund als Eigentümer der Holding abgestimmt werden müssen.

Europarechtlich würde ich ein derartiges Konstrukt unter zwei Ausschlusstatbeständen prüfen. Nämlich neben der unzulässigen Beschränkung des Kapital- und Güterverkehrs auch noch unter dem Aspekt einer unzulässigen staatlichen Beihilfe, wenn unter Umgehung des Staatshaushaltes Geld von Dritten bereitgestellt werden soll, welches nach aktienrechtlichen Vorschriften gar nicht zurückgezahlt werden darf.

2 Kommentare:

  1. Was die SPD möchte, ist ja aktienrechtlich gesehen nichts anderes als die Emission von Vorzugsaktien, während die Stammaktien gehalten werden sollen. Die Vorzugsaktie existiert seit Jahrzehnten im deutschen Aktienrecht und ist europarechtlich nicht zu beanstanden.

    Das VW-Gesetz hingegen löst Stimmrechte vom gehaltenen Bruchteil an Stammaktien. Die führt zu einer Golden-Share ähnlichen Situation und ist daher unzulässig.

    Was man politisch von den Ideen der SPD halten möchte hat hiermit freilich nichts zu tun.

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  2. Die Vorzugsaktie mag ja europarechtlich zulässig sein.

    Ob sie es auch ist, wenn ein im Staatseigentum stehendes Unternehmen "privatisiert" werden soll, ist ja die spannende Frage.

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