Auf eine Mahnung der DB wurde dieser noch von der Mandantin der Überweisungsbeleg zugefaxt.
Das Schreiben des Inkassobüros wurde von uns beantwortet, unter Hinweis auf die erbrachte Zahlung.
Heute schreibt das Inkassobüro:
Durch Gutschrift unserer Auftraggeberin, der Fa. DB Vertrieb GmbH, ist die bei uns bestehende Forderung erledigt.
Die zu diesem Vorgang gespeicherten, persönlichen Daten ihrer Mandantschaft werden aus allen lebenden Dateien gelöscht.
1. Warum nicht gleich so ?
2. In den Dateien scheint wirklich der Wurm drin zu sein.
Mit "lebenden Daten" sind wohl alle aktiven Datenbanken gemeint, nicht aber archivierte Daten ("Backups").
AntwortenLöschenOb das zulässig ist, ist ihr Metier. ;-)