Ein Recht Buntes etwas...
Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger/Widerbeklagte Ziff. 1 zu 2/5, die Widerbeklagte Ziff. 2 zu 1/5, der Beklagte Ziff. 1 zu 9/20, die Beklagte Ziff. 2/Widerklägerin zu 3/5.
Aber das wird doch bestimmt noch gerundet.
Aber das wird doch bestimmt noch gerundet.
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