Das Mannheimer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Zurückweisung durch den Amtsrichter rechtswidrig war. Anwälte müssten nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigten. (Az.: 4 Qs 52/08)
Quelle: newsticker auf RNZ.de
siehe auch: morgenweb.de
Zur Vorgeschichte, siehe hier, zur Lösung hier
Da kann man ja froh sein, dass das Kapitel dann soweit abgeschlossen ist. War eh ein alberner Streit.
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