Dienstag, Januar 27, 2009

Mannheimer Krawattenstreit vom Landgericht beigelegt

Das Mannheimer Landgericht entschied am Dienstag, dass die Zurückweisung durch den Amtsrichter rechtswidrig war. Anwälte müssten nicht grundsätzlich einen Schlips tragen, wenn sie ihren Mandanten vor Gericht verteidigten. (Az.: 4 Qs 52/08)

Quelle: newsticker auf RNZ.de
siehe auch: morgenweb.de

Zur Vorgeschichte, siehe hier, zur Lösung hier

1 Kommentar:

  1. Da kann man ja froh sein, dass das Kapitel dann soweit abgeschlossen ist. War eh ein alberner Streit.

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