Fasching ist die Zeit der Gegensätze. Ausgelassene Feierstimmung geht mit tiefsinniger Kritik an den Mächtigen einher, Bauer und Bettelmann dürfen sich für kurze Zeit als König und Wirtschaftsboss fühlen.
Gegensätzlicher konnten auch meine beiden Termine am Rosenmontag beim Familiengericht nicht verlaufen.
Zunächst kam eine Umgangssache dran. Der Vater hatte seinen Sohn seit Monaten nicht gesehen; die Mutter weigerte sich schlicht, und begründete dies mit unhaltbaren Vorwürfen, die noch in der Verhandlung widerlegt werden konnten. Als Familienvater ging mir das Herz auf, als der vierjährige Sohn spontan auf den Vater zulief, ihn in die Arme schloss und sich beschwerte, warum er sich so lange nicht bei ihm gemeldet hätte.
Die Verhandlung dauerte über eine Stunde und bis zum Schluss stemmte sich die Mutter mit aller Macht gegen eine vernünftige Regelung.
Wie anders verlief der 2. Fall. Im Januar hatten beide Elternteile Verfahren eingeleitet, es ging nunmehr um den Antrag des Vaters auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Schon Anfang Februar kamen Signale, das Verfahren beenden zu wollen, da man sich wieder versöhnt habe und wieder zusammen gezogen sei. Als Vertreter der Antragsgegnerin konnte ich mich entspannt zurücklegen und beschränkte mich darauf die Mandantschaft vor voreiligen Schritten zu warnen.
Im Termin erklärten beide übereinstimmend, man habe wieder zusammen gefunden. Nach einer eindringlichen Ermahnung durch Gericht und Jugendamt, doch Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, war dieser Fall nach 5 Minuten beendet.
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