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Dienstag, April 09, 2013

Keine Läuse, dafür eine Wanze

Für einen Vater habe ich das recht auf Umgang mit dem knapp 7-jährigen Sohn geltend gemacht.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung wurde seitens Gericht, Jugendamt und eigener Anwältin und unserer Seite eindringlich auf die Mutter eingeredet, wie wichtig der persönliche Kontakt zwischen Vater und Sohn für dessen seelische Entwicklung sei.

Nach einigem Zögern konnte sich die Mutter zu einer Umgangsvereinbarung durchringen, wobei zunächst ein begleiteter Umgang stattfinden sollte.

Vor einigen Tagen fand tatsächlich der erste Umgang nach vielen, vielen Monaten statt. Der Sohnemann gab sich seltsam reserviert. Erst nachdem die Dame von der Familienhilfe ein im Überwachungsmodus aktiviertes Handy aus der Jackentasche des Kindes gezogen hatte und dieses ausschaltete, taute der Junge auf und konnte unbefangen mit seinem Vater spielen.

Das letzte Wort scheint in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen zu sein.

Dienstag, März 08, 2011

Rosenmontag bei Gericht

Fasching ist die Zeit der Gegensätze. Ausgelassene Feierstimmung geht mit tiefsinniger Kritik an den Mächtigen einher, Bauer und Bettelmann dürfen sich für kurze Zeit als König und Wirtschaftsboss fühlen.

Gegensätzlicher konnten auch meine beiden Termine am Rosenmontag beim Familiengericht nicht verlaufen.

Zunächst kam eine Umgangssache dran. Der Vater hatte seinen Sohn seit Monaten nicht gesehen; die Mutter weigerte sich schlicht, und begründete dies mit unhaltbaren Vorwürfen, die noch in der Verhandlung widerlegt werden konnten. Als Familienvater ging mir das Herz auf, als der vierjährige Sohn spontan auf den Vater zulief, ihn in die Arme schloss und sich beschwerte, warum er sich so lange nicht bei ihm gemeldet hätte.

Die Verhandlung dauerte über eine Stunde und bis zum Schluss stemmte sich die Mutter mit aller Macht gegen eine vernünftige Regelung.

Wie anders verlief der 2. Fall. Im Januar hatten beide Elternteile Verfahren eingeleitet, es ging nunmehr um den Antrag des Vaters auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Schon Anfang Februar kamen Signale, das Verfahren beenden zu wollen, da man sich wieder versöhnt habe und wieder zusammen gezogen sei. Als Vertreter der Antragsgegnerin konnte ich mich entspannt zurücklegen und beschränkte mich darauf die Mandantschaft vor voreiligen Schritten zu warnen.

Im Termin erklärten beide übereinstimmend, man habe wieder zusammen gefunden. Nach einer eindringlichen Ermahnung durch Gericht und Jugendamt, doch Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, war dieser Fall nach 5 Minuten beendet.

Freitag, Januar 07, 2011

Sorgerechtsstreitigkeiten - ein paar Gedanken

Wenn Eltern sich trennen, dann leiden häufig die Kinder darunter.
Mitunter werden Sorgerecht, Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht als Hebel der Macht angesehen und vor Gericht wird erbittert darum gestritten.

Dabei verlieren viele Eltern aus dem Blick, worum es eigentlich gehen sollte, ihr Kind und dessen Wohlergehen.

Liebe Eltern, ein Kind ist ein mehr oder weniger kleiner Mensch mit mehr oder weniger großen Bedürfnissen, auf jeden Fall kein Sack Kartoffeln, dem es egal sein kann, in wessen Keller er gelagert wird.

Es macht auch vor Gericht wenig Eindruck, wenn wechselseitig versucht wird, die Person des anderen Menschen, der an der Zeugung des Kindes beteiligt war, herab zu würdigen.

Bedenken Sie! Ihr Kind stammt von Ihnen beiden ab. Bezeichnet der Vater die Mutter als Hure, ist der Sohn ein Hurensohn. Schimpft die Mutter den Vater einen Trunkenbold, hat die Tochter einen Säufer zum Vater. Auch wenn die Kinder noch klein sind, irgendwann kriegen sie die Verfahrensakten möglicherweise doch in die Finger. Dass derartige Aussagen über die eigenen Eltern das Selbstbewußtsein der Kinder nicht gerade erhöhen dürften, liegt doch auf der Hand.

Respektieren Sie auch, dass es verschiedene Einstellungen und Herangehensweisen zu einer Situation und deren Bewältigung gibt. Sein Ziel kann man auch über Umwege erreichen. Stellen Sie daher nicht zu große Anforderungen an den anderen Elternteil; erwarten Sie nicht, dass ihre Lebensvorstellungen auch vom Ex-Partner zu 100 % geteilt werden. Ihr Kind wird die Abwechslung möglicherweise als Bereicherung in seinem Alltag empfinden.

Das Leben eines Kindes hat verschiedene Phasen, in denen es mal mehr und mal weniger dem einen oder dem anderen Elternteil zugewandt ist. Umgekehrt können Vater oder Mutter je nach Lebensalter mehr oder weniger mit ihrem Kind anfangen.

Frauen sind glücklich einen Säugling im Arm zu halten und freuen sich über jede kleinste Gefühlsregung. Männer sind nicht weniger stolz über ihren Nachwuchs. Doch stellen sich bei Ihnen die Glücksgefühle möglicherweise erst dann ein, wenn sie etwas gemeinsam mit ihren Kindern unternehmen können, beim Fußballspielen oder Turnen etwa.

Pauschale Vorwürfe, der andere Elternteil sei völlig überfordert mit dem Kind oder uninteressiert, sind meistens unzutreffend.

Versuchen Sie zum Wohle ihres Kindes das eigene verletzte Ego auszublenden. Sie hätten sich vermutlich nicht getrennt, wenn Alles so verlaufen wäre, wie Sie es sich gewünscht hätten. Ihr Kind hat von beiden Eltern etwas mitbekommen und identifiziert sich entsprechend mit ihnen beiden. Streitereien vor den Augen des Kindes führen zu großen Verunsicherungen und Loyalitätskonflikten. Darf ich zu Papa nett sein, wenn Mama immer weinen muss, wenn sie ihn sieht?

Und der Umgang, tja ist denn in einer Beziehung immer alles bis auf das kleinste Detail organisiert und geregelt? Wie oft muss man 5 mal gerade sein lassen oder Pläne über den Haufen werfen?

Auch nach einer Trennung ist ein Maß an Großzügigkeit geboten, dabei ist ein Mindestmaß an Verlässlichkeit die Kehrseite. Beide Seiten müssen sich respektieren, keiner kann sich darauf verlassen, dass der andere Teil sich immer nach seinen Bedürfnissen richten kann. Wenn dieses Geben und Nehmen nicht funktioniert, dann ist eine bis ins Detail ausformulierte Umgangsregel die Konsequenz. Kind ist jeden 2. Mitwoch von 15:00 bis 19:00 beim Vater und soll jedes 1. Wochenende von Freitag 18:00 bis Sonntag 16:00 auch über Nacht bleiben dürfen. Eine Regelung für die Ferien, Geburtstage und hohen Feiertag darf selbstredend nicht fehlen.

Dummerweise wird das Kind auch einmal krank, oder die beste Freundin feiert ausgerechnet am Papa-Wochenende Geburtstag. Die vermeintlich gewonnene Klarheit ist schneller beseitigt als die Druckertinte für das gerichtliche Protokoll Zeit zum Trocknen benötigt.

Daher mein Tipp: Mit Flexibilität, Respekt und Kompromissbereitschaft erweisen Sie sich, ihrem Kind und ihren Nerven einen besseren Dienst, als mit dem blinden Beharren auf vermeintlichen Rechten und deren strikter Durchsetzung.

Zeigt sich in der Person des anderen Elternteils hingegen eine Gefahr für Leib, Leben und gesunde Entwicklung ihres Kindes, ist Großzügigkeit völlig fehl am Platze. Dann ist Eile geboten und die erforderlichen Maßnahmen sind ohne Zögern einzuleiten und umzusetzen.

Für eine entsprechende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.