Dank eines Beitrages der Rechtslupe zu einem OWi-Verfahren wegen eines illegalen Autorennens habe ich mich an diesen Fall erinnert, den ich noch in der alten Kanzlei bearbeitet hatte.
Auf meinen Anruf heute teilt mir der Kollege mit, dass der Mandant Ende letzten Jahres aufgrund meiner Rechtsbeschwerde freigesprochen wurde.
Ganz so abgestumpft scheinen meine juristischen Geschmacksnerven dann doch nicht zu sein.
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