In dieser Sache habe ich mir mit diesem Beitrag meinem Unmut über die Verweigerung der Deckungszusage Luft gemacht.
Da Weinen alleine zwar die Stimmung bessert, aber nichts ändert, habe ich die NRV unter Darlegung sachlicher Argumente um Überprüfung ihrer Entscheidung gebeten. Diese waren die vom Kollegen Richter erstrittene Entscheidung beim Amtsgericht Düsseldorf und die Existenz des RSV-Blogs.
Man glaubt es kaum! Heute kam doch per Telefax die erhoffte Deckungszusage.
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