Freitag, September 28, 2012

Visitenkarten günstig abzugeben










Ab dem 01. Oktober 2012 werde ich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt in Schwetzingen fortsetzen, in Zusammenarbeit mit 
Schlesinger, Rechtsanwälte 
Mannheimerstr. 9 
68723 Schwetzingen 
Telefon: +49 (0) 62 02 /40 64/40 65 
Fax: +49 (0) 62 02/122 02 

Da ich noch einige hundert Exemplare dieser wunderschönen Visitenkarten habe, bitte ich Interessenten sich vertrauensvoll an mich zu wenden. :=))

Freitag, September 21, 2012

Wenn der Gesetzgeber aus Richtern Hellseher machen will

Unsere Gesetze enthalten immer mehr Vorschriften, deren Rechtsfolgen an eine Prognoseentscheidung geknüpft sind. Im Familienrecht wird munter über die Begrenzung und Befristung von Ehegattenunterhaltsansprüchen gestritten.

Ein besonders krasses Beispiel einer missglückten amtsrichterlichen Begründung liegt mir nun auf dem Tisch. Im Jahre 2007 führte das Familiengericht Folgendes aus:



Tatsächlich wurde bei der betroffenen Antragstellerin (bereits) im Jahre 2010 durch die Rentenversicherung eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit festgestellt. Damit sind die familiengerichtlichen Erwägungen, die Antragstellerin könnte, wenn sie sich nur ordentlich bemühen würde, Einkünfte erzielen, die ihrem vorehelichen Lebensstandard entsprächen, ad absurdum geführt. Ich bin der Meinung, der Gesetzgeber soll sich weiterhin an belastbaren Tatsachen orientieren. Die Kristallkugel hat im Gerichtssaal nichts verloren.

Ein klitzekleines Haar in der Suppe

Ach, was beschwere ich mich desöfteren über langwierige Gebührenfestsetzungen in PKH-Sachen. Eine äußerst rühmliche Ausnahme ist das Arbeitsgericht in Ludwigshafen/Rhein. Dort schafft man es regelmäßig die Gebühren innerhalb von 10 Tagen ab Eingang des Festsetzungsantrages nicht nur festzusetzen, sondern auch auszuzahlen. Diese lobenswerte Leistung soll hier auch entsprechend herausgestellt werden.

Nun lese ich in dem jüngsten Beschluss weiter:

"Die beantragten Parkkosten wurden dem Gericht gegenüber nicht durch geeignete Belege nachgewiesen. Somit konnten sie aus der Landeskasse nicht erstattet werden."

Richtig, ein klares Kanzleiversehen. Allerdings hätte ein Anruf genügt und der Beleg wäre umgehend nachgereicht worden. Andererseits würde das ständige Nachfragen sich negativ auf das rekordverdächtige Bearbeitungstempo auswirken. Gut, das nächste Mal wird eben von hier aus mehr Sorgfalt an den Tag gelegt.

"Die Frage, ob die Parkkosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, war daher auch nicht zu prüfen"

Was bedeutet dieser Passus?

Das Arbeitsgericht Ludwigshafen liegt mitten in der City, ein eigener Gerichtsparkplatz ist nicht vorhanden; nur jede Menge bewirtschafteter Parkraum in Form von privaten Parkhäusern oder parkscheinpflichtigen Abstellmöglichkeiten. Kostenfreier Parkraum ist, soweit mir bekannt, gar nicht in zumutbarer Entfernung vorhanden.

Schon aus diesem Grunde werde ich meinen Parkkostenbeleg bei der nächsten Abrechnung ganz sicher nicht vergessen. Denn, wenn das Gericht die Erstattungsfähigkeit der Parkkosten grundsätzlich verneinen sollte, werde ich doch sicher einen Hinweis bekommen, wo ich mein Fahrzeug das nächste Mal kostenfrei abstellen kann.

Oder ist damit ein umsatzsteuerrechtliches Problem verbunden?
Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer dürfte ich nur die Netto-Parkgebühren zur Erstattung anmelden, den Rest gibt's ja vom Finanzamt.
Also muss die ReNo ganz genau hinschauen:

Parke ich im Parkhaus und weist die Quittung Umsatzsteuer aus, darf nur der Nettobetrag geltend gemacht werden, sonst droht wieder eine Absetzung.
Parke ich aber im öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkraum mit Parkschein, ja dann ist der volle Betrag erstattungsfähig (wenn es das Gericht grundsätzlich befürwortet).

Und hier präsentiere ich Beweisstück P
II
II
II
II
V





Donnerstag, September 13, 2012

Lebensfremdes Urteil

Die Mandantin war in Bulgarien in einem Hotel der höchsten Landeskategorie im Speisesaal gestürzt und hatte sich schwer dabei verletzt.

Der Sturz beruhte darauf, dass in dem Speisesaal mit Buffetverpflegung  Verhältnisse wie in einem Schweinestall geherrscht hatten. Jugendliche Hotelgäste verschütteten überall Getränke und Speisen, das Hotelmanagement sah dem Treiben tatenlos zu, eine Beschwerde der Mandantin bei der Reiseleitung der Reisefirma wenige Tage vor dem Sturz, war wie dem Ochs ins Horn gefetzt, ergebnislos verhallt.

Das Gericht wies den Sturz dem allgemeinen Lebensrisiko zu, verglich das Hotel mit einem Schnellrestaurant. Die Klägerin könne nicht erwarten, dass das Hotelpersonal mit Lappen und Eimer Gewehr bei Fuß stünde, um Gefahrenstellen unverzüglich zu entschärfen.

Ich bin bekennender Fast-Food-Fan. In den Restaurants, in denen ich verkehre, kann ich gar nicht so schnell gucken, wie Dreck und Flüssigkeiten beseitigt werden, um Gäste vor dem Ausrutschen zu bewahren.

Nach den Erfahrungen mit dieser Reisefirma, nennen wir sie "space-trips", insbesondere den schriftlichen Einlassungen, werde ich dort sicher keinen Urlaub mehr buchen.

Donnerstag, September 06, 2012

Wein darf nicht als bekömmlich beworben werden

Pfälzer Winzer müssen sich wohl ein neues Werbeattribut suchen. Der EuGH urteilte, dass Wein nicht mehr als "bekömmlich" angepriesen werden darf. Der Grund: Der Hersteller suggeriere, das alkoholische Getränk sei gut für die Gesundheit.
Spiegel Online

Wehe, ich erwische noch einmal einen EU-Fuzzy, der an dieser Regelung beteiligt war, der einem anderen zuprostet (von lat. prosit- möge es nützen) oder "wohl bekommts" sagt.

Mittwoch, September 05, 2012

VKH - Teil 2

VKH - V ielleicht K ommts H eute, vielleicht auch morgen, so hatte ich die Abkürzung für Verfahrenskostenhilfe interpretiert.

Am 03.09.2012 ist doch tatsächlich die Zahlung eingegangen!!!

  • 08.02.2012 Abrechnung 
  • 16.05.2012 Erinnerung 
  • 03.09.2012 Zahlungseingang

Ohne Worte, das sind 207 Tage

Soll ich nun lachen oder weinen?

Eine Mandantin berichtet mir, dass der Gegner und Kindesvater Erkundigungen über unsere Kanzlei (Kanzlei Schwab in Speyer) eingeholt habe. Diese Kanzlei sei als väterfeindlich bekannt!!! Richtig ist, dass meine Kollegin, Rechtsanwältin Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV (Verband alleinerzieheder Mütter und Väter) ist und in dieser Eigenschaft als Zielscheibe von Verbänden wie etwa "Väternotruf" herhalten muss. Falsch ist, dass die Kanzlei im Allgemeinen nur und ausschließlich die Interessen von Müttern vertritt. Und als dreifacher Vater werde ich mich auch keiner Geschlechtsumwandlung unterziehen, damit meine Kinder "Mama" zu mir sagen können. Im Übrigen neigt sich meine Zusammenarbeit mit der sehr geschätzten Kollegin auf eigenen Wunsch hin dem Ende zu. Ab Oktober werde ich an gleicher Stelle von einem anderen Ort aus berichten.

Kein Interesse, Herr Dr. Siegel

Werter Herr Dr. Siegel,

ich bin bereits mein eigener Boss und das einzige, das mich nervt, sind ständige unverlangte Werbezusendungen in meinem Postfach. Falls ihre Methode "Schlau zum Erfolg" ihren Namen verdienen sollte, wären Sie sicher schlau beraten, vor derart blöden Spam-Attacken rechtlichen Rat einzuholen.

Zudem kenne ich weder in meinem Bekanntenkreis noch unter meinen Mandanten Menschen, denen es innerhalb weniger Tage nachhaltig gelungen wäre, ihren Lebensstandard durch ehrliche Arbeit zu verbessern; von den anderen lebt nicht nur mein Berufsstand.

Gerne glaube ich Ihnen, dass man mit ihrer Hilfe ein Vermögen klein machen kann. Ich wünsche Ihnen den Erfolg, den Sie verdient haben und verbleibe im Übrigen vollkommen unbeeindruckt.

Philipp C. Munzinger
Mein Name ist Michael Siegel.

Ich bin der Betreiber von wvw.Schlau_zum_Erfolg.com und zeige Ihnen auf meiner Seite in wenigen Schritten, wie Sie Ihr Leben auf einfachste Weise verändern können und ein tolles, regelmäßiges Einkommen erzielen – sofort umsetzbar und bequem vom  eigenem Computer aus.  Sie werden sich wundern, wie leicht das funktioniert und wie man auch ohne viel Aufwand, in kurzer Zeit richtig erfolgreich werden kann - vollkommen unabhängig, ohne Stress, einem zornigen Chef oder nervigen Kollegen.

Werden Sie Ihr eigener Boss und bestimmen Sie selbst, wann, wo und wie lange Sie arbeiten möchten – es ist kinderleicht und tausendfach bewährt. Schauen Sie jetzt vorbei und staunen Sie wie einfach es ist, sich innerhalb weniger Tage einen hohen Lebensstandard aufzubauen – Sie werden absolut begeistert sein, wie all die anderen zufriedenen Leser, die sich bereits für ein besseres Leben entschieden haben. Um direkt zu meiner Webseite zu kommen, drücken Sie bitte HIER.

Falls Sie keine weiteren Nachrichten von mir erhalten wollen, drücken Sie bitte einfach auf den nun folgenden Link, damit Ihre Email-Anschrift automatisch gelöscht wird. Allerdings kann ich Ihnen nur wärmsten empfehlen, diese tolle Gelegenheit nicht zu verpassen und wenigstens einen kurzen Blick auf meine Seite zu werfen, um zu sehen, wie leicht man mit geringem Aufwand, ein kleines Vermögen machen kann. Um sich entgültig abzumelden, drücken Sie bitte HIER
Sollten Sie weitere Fragen haben, senden Sie bitte eine E-Mail an: siegelundteam@rocketmail.com

Mit freundlichen Grüssen
Dr. Michael Siegel und Team
Anmerkung: Die in dem Text enthaltenen links wurden von mir abgeändert.

Dienstag, September 04, 2012

Kinderwagen darf im Flur bleiben

Das Landgericht Mannheim hat ein Urteil des Amtsgerichts bestätigt, wonach eine Wohnungseigentümerin einer WEG keinen Anspruch auf Entfernung eines Kinderwagens aus dem Treppenhaus gegen ein zur Miete wohnendes Ehepaar hat. Quelle: Morgenweb.de

Grundsätzlich begrüße ich die Entscheidung. Ich frage mich allerdings, ob diese Entscheidung ebenso ausgefallen wäre, wenn es kurz zuvor in Mannheim gebrannt hätte und die Feuerwehr durch im Flur abgestellte Gegenstände bei den Löscharbeiten behindert worden wäre...

Nicht im Sinne des Erfinders

Vorsicht-Fiktion

Ein bedürftiger Mandant geht zum Anwalt, obwohl ihn die Sache drückt, war er zuvor beim Amtsgericht und hat einen Beratungshilfeschein beantragt.

Der Anwalt nimmt den Schein, dreht und wendet ihn und schickt den potentiellen Mandanten nach Hause. Er soll Bargeld locker machen und wiederkommen. Denn bei der Abrechnung von Beratungshilfescheinen habe er (der Anwalt) schlechte Erfahrungen gemacht.

Völlig verzweifelt tut der Mandant wie ihm geheißen. Nach erfolgter Beratung stellt ihm der Anwalt eine Quittung aus und behauptet, der Rechtssuchende könne sich das Geld von der Staatskasse erstatten lassen.

* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?* ?*

Vorsicht - Realtät

Eine Patientin aus dem EU-Ausland kommt mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte zum arztlichen Notdienst. Sie wird weggeschickt, um Geld zu holen. Erst dann nimmt der Arzt die Untersuchung vor. Er stellt einige Privatrezepte aus und anschließend eine Privatrechnung. Nachdem sich die Patientin bei der Kassenärztlichen Vereinigung beschwert hat, lässt der Doc die Rechnung gleich per Anwalt übermitteln und droht Klage an.

Vorsicht - Patientin beißt

Die Patientin kommt zu mir. Mir wird schon eine passende Antwort einfallen ...