Dienstag, März 18, 2008

Doch kein Stillstand der Rechtspflege

Der Kollege Salewski berichtet über einen seltenen Fall von "Stillstand der Rechtspflege".

Nachdem es am 4.März 2008 im Gerichtsgebäude des Amtsgericht Heidelberg gebrannt hatte, müssen die Mitarbeiter von Amts- und Landgericht, die im selben Gebäudekomplex untergebracht sind, unter erschwerten Bedingungen ihrer Tätigkeit nachgehen, weil der Ruß, der sich durch die Lüftungsanlage im gesamten Gebäude niedergeschlagen hat noch nicht auf gesundheitsschädliche Stoffe untersucht werden konnte. Es hat schlicht niemand Zugriff auf die Verfahrensakten.

Heute Mittag rief mich ein Richter an und teilte mit, dass ein für nächste Woche geplanter Termin stattfinden könne, allerdings

nicht in Heidelberg, sondern im Gebäude des Familiengerichts im benachbarten Schwetzingen (gehört zum Landgerichtssprengel Mannheim)

und er benötige noch einen Auszug aus unserer Handakte, um sich auf den Termin vorbereiten zu können.

Besondere Situationen erfordern eben besondere Lösungen.

1 Kommentar:

  1. Vermutlich besonders ärgerlich in Eilverfahren, aber was will man machen?

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