Quelle: PM des BMFSFJ vom 27.02.2008In einem neuen § 16 Absatz 4 SGB VIII soll künftig geregelt werden, dass "ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll."
Durch die Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 16 SGB VIII, der die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zum Gegenstand hat, bringt die Bundesregierung zum Ausdruck, neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung auch die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung des Kindes zu würdigen. Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahre 2013 geklärt werden. Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei.
Warum ich gegen das Betreuungsgeld bin, habe ich schon mehrfach dargelegt. Und dass ich diese Regierung mit ihrer Koalition lieber heute als morgen in der Wüste sähe auch.
Aber dass trotz Kyoto, Klimaschutz und Papiersparmaßnahmen so etwas als Gesetzentwurf durch den Bundestag geschickt wird, lässt mich am Geisteszustand der Volksvertreter zweifeln.
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