Donnerstag, März 15, 2007

Der BGH und ich

liegen in puncto Hakenkreuzurteil auf einer Linie. Das passiert im Juristenleben nicht oft, allerdings war die Entscheidung des Landgericht Stuttgart zu weltfremd als dass mit einer Bestätigung hätte gerechnet werden müssen.

Die Berichterstattung bei SpON u.a. ist allerdings nicht ganz sachgerecht, heißt es doch dort:

" Geklagt hatte ein Versandhändler, der vom Landgericht Stuttgart im September 2006 zu 3600 Euro Geldstrafe verurteilt worden war, weil er in großem Umfang Anstecker, Aufkleber und T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuze und anderen Anti-Nazi-Symbolen vertrieben hatte."

Man könnte meinen, der Mann habe die Rechtmäßigkeit seines Handelns aktiv im Klagewege feststellen lassen wollen. Tatsächlich hat er sich ja im Rechtsmittelweg gegen eine Verurteilung zur Wehr gesetzt.

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