Dienstag, November 06, 2007

Auswirkungen der Erbschaftssteuerreform

Die Koalition feiert ihre Erfolge, der Betriebserbe bläst Trübsal

Als besonderer Knackpunkt in den Verhandlungen galt der Umgang mit Betriebserben. Die Koalition wollte sie stärker als bisher entlasten. Hier einigte sich die Runde auf eine mehrstufige Verschonungsregel. In zehn Jahresschritten werden insgesamt 85 Prozent des Betriebsvermögens steuerfrei gestellt. Dafür gibt es zwei Bedingungen: Die Lohnsumme darf 70 Prozent ihrer Höhe vor der Betriebsübergabe nicht unterschreiten. Zweitens muss das Betriebsvermögen 15 Jahre lang erhalten bleiben. Damit sollen der Erhalt der Arbeitsplätze sichergestellt und eine Verlagerung von privatem Vermögen in das steuerbegünstigte Betriebseigentum unattraktiver werden.

Die Steuerschuld soll jährlich um ein Zehntel gestundet werden. Wird der Betrieb verkauft, muss also nur noch die restliche Steuerschuld beglichen werden. Auf die übrigen 15 Prozent des Betriebsvermögens werden Steuern fällig.

Quelle: Spiegel online

Wäre es nicht besser, dieses armselige Trauerspiel zu beenden und diese Steuer vollkommen abschaffen ?

Was heißt das denn nun für einen vermeintlich glücklichen Erben eines Betriebes ?

15 Jahre lang muss das Betriebsvermögen erhalten bleiben, welches denn ? Alles, 90 %, wertmäßig, was genau muss erhalten bleiben ?

10 Jahre lang muss die Lohnsumme bei 70% der Höhe vor Betriebsübergabe gehalten werden. Entweder wird zu Lebzeiten die Belegschaft knallhart reduziert, oder der Übernehmer läuft Gefahr in wirtschaftlichen Krisenzeiten vor der Wahl zu stehen, entweder den Betrieb zu zerschlagen, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können, oder den Betrieb zu zerschlagen, um die Erbschaftsteuer zahlen zu können.

Ihm sind nämlich wirtschaftlich die Hände gebunden. Sinken die Personalkosten unter die 70 %, was eine Maßnahme wäre, um den Betrieb zu retten, kommt Vater Staat.

Bleiben die Personalkosten auf gleichem Niveau, kommt der Staatsanwalt. Insolvenzverschleppung. Trotz drohender Zahlungsunfähigkeit wurden die Personalkosten nicht drastisch gesenkt.

Und jetzt wird nicht der ganze Betrieb vererbt, sondern nur eine Beteiligung. Die Auseinandersetzungen bei Gesellschafterversammlungen dürften nur nach 22 Uhr im TV gesendet werden.

1 Kommentar:

  1. Um die erste Frage zu beantworten: Ja. Ansonsten möchte ich den Betrieb sehen, der - gerade dann, wenn der Erbfall eingetreten ist - über 10 bzw. 15 Jahre hinweg präzise vorausplanen kann.

    AntwortenLöschen