Freitag, Mai 24, 2013

Und der Anwalt blickte stumm

 in seinem Büro herum,
ob nicht als getarntes Ding,
irgendwo ne Kam'ra hing...
(Heinrich Hoffmann möge das Plagiat verzeihen)

Ich wollte gestern keine Namen nennen, aber die Schadenssachbearbeitung der NRV ist so unterirdisch, dass mir die Worte fehlen.

Erst herrscht nahezu 5 (fünf) Wochen Funkstille auf meine Deckungsanfrage, dann löst sich der RS-Schadensfall in Wohlgefallen auf. Ich rufe höchstpersönlich bei der Schadenshotline an. Zusätzlich bekommt die NRV per Fax mitgeteilt, dass sich die Angelegenheit erledigt habe.

UND EBEN KOMMT DIE DECKUNGSZUSAGE FÜR DAS KLAGEVERFAHREN AUS DEM FAX...

Blödheit getarnt als Sturheit

Auf dem Weg zwischen Parkplatz und Kanzlei komme ich an einer größeren Baustelle vorbei. Ich wollte gerade meinen gewohnten Weg gehen, als mich ein junger Mann mit Bauarbeiter-Helm sehr freundlich darum bat, nicht über die Straße zu gehen, sondern einen Bogen um die Baustelle zu machen.

Etwa in 5 Metern Höhe und nur ca. 2 m vom Gehweg entfernt waren Arbeiter mit Presslufthämmern damit beschäftigt der Außenmauer eines Backsteingebäudes zu Leibe zu rücken. Ein einzelner Mauerstein aus dieser Höhe hätte- gut gezielt - meine Karriere als Kopfarbeiter beenden können. Daher bin ich der Aufforderung nur zu gerne gefolgt.

Kurz nach mir sprach mein potentieller Lebensretter eine ältere Dame an und bat auch diese darum die Straßenseite zu wechseln.

Die aber streckte nur den Arm aus, bedeutete damit wohin sie wolle, nämlich geradeaus, und ging ungerührt am Bauzaun mit den dröhnenden Abbruchhämmern in luftiger Höhe entlang.

"Herr, lass Hirn regnen", dachte ich in dem Moment jedenfalls nicht. Ich dachte eher an etwas Kompakteres...

Donnerstag, Mai 23, 2013

Wer hat Interesse an einem second hand Klageschriftsatz (noch nie benutzt)?

Wer sich auch gerne mit Telefonanbietern herumschlägt, der weiß wovon ich spreche. Die Streitwerte sind mickrig, die Erwartungshaltung der Mandanten groß und die meisten Telefonanbieter haben eine Sachbearbeitung zum Haare raufen.

Ich werde im März von der Mandantschaft beauftragt, hole Deckungszusage bei der RS ein und schreibe die Telefonfirma an.

Weder von der Rechtschutzversicherung noch von der Telefonfirma erfolgt irgendeine Reaktion.

Nachdem endlich Anfang April die Deckungszusage vorliegt, schreibe ich erneut die Telefonfirma an.
Nichts, nada, niente, rien.

Also komme ich mit der Mandantschaft überein, Dornröschen durch das Gericht wecken zu lassen, bereite einen Klageschriftsatz vor, übersende diesen der Rechtsschutz Ende April mit der Bitte um Gewährung von Deckungsschutz auch für das Klageverfahren.

...17. KW
...18. KW
...19. KW
...20. KW
...21. KW

Gestern platzt mir der Kragen, ich erinnere bei der RS.

Heute geht ein Brief der Telefonfirma ein. Anspruch auf Nacherfüllung wird anerkannt, Mandantschaft bekommt ein neues Handy, meine Gebühren werden erstattet, irgendwann jedenfalls.

Der Rechtschutz habe ich schon abtelefoniert, um mir wenigstens unnötige Buchungsakrobatik zu ersparen. Die Mandantschaft dürfte mit dem Ergebnis zufrieden sein.

Nur was mache ich jetzt mit meinem wunderschönen Klageschriftsatz? Für die Tonne ist der eigentlich viel zu schade...

Mittwoch, Mai 15, 2013

Alle schreiben über den NSU-Prozess, ich auch

Das Procedere verfolge ich nicht. Mir war klar, dass es zwischen Gericht und Verteidigung zunächst einige Scharmützel geben würde, also lassen wir die Damen und Herren mal ihre Arbeit machen und ich schaue mir das Ergebnis an. Etwas anderes bleibt mir auch gar nicht übrig, da ich mangels Aktenkenntnis den Teufel tun werde, irgendwelche voreilige juristische Wertungen abzugeben.

Zum Thema Saalgröße und Umfang der Beteiligten möchte ich mich äußern. Es soll der Vorschlag unterbreitet worden sein, den Prozess von München nach Bonn in das ehemalige Bundestagsgebäude zu verlegen, nun ja. Einmal gelächelt, weiter.

Andererseits bei den Stichworten Saalgröße, Zahl der darin befindlichen Personen, Schutz der Menschenwürde, persönliche Unversehrtheit und zumutbare Arbeitsbedingungen, erscheint die Forderung nach einer Verlegung nicht abwegig.

Es gibt detaillierte Vorschriften und Richtlinien wieviel Kubikmeter Frischluft pro Person für diverse Räumlichkeiten vorzusehen sind, da Menschen beim Atmen bekanntlich Sauerstoff verbrauchen und Kohlenstoffdioxid und andere Stoffe an die Außenluft abgeben. Ab 1000 ppm CO2 pro Kubikmeter Raumluft ist eine zumutbare Grenze, die konzentriertes Arbeiten noch möglich sein lässt, überschritten.

Bereits dieser Aspekt sollte es gebieten, den Prozess in einem Raum stattfinden zu lassen, der über die nötige Größe verfügt und den erforderlichen Luftaustausch gewährleistet. Denn zumindest Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Dolmetscher, Nebenklagevertreter sollen im konzentrierten Dauerarbeitseinsatz sein. Auch Zeugen sollten bei ihrer Aussage gedanklich frisch bei der Sache sein und nicht wegen dicker Luft Erinnerungsschwächen aufweisen.

Wie auch zu lesen ist, können sich die Verfahrensbeteiligten durch die gedrängte räumliche Enge förmlich gegenseitig in die Karten (sprich Laptops) schauen und ein vertrauliches Wort zwischen Angeklagten und Verteidigung soll ebenfalls kaum möglich sein.

Das erscheinen mir stichhaltige Argumente zu sein, entweder die Zahl der im Raum befindlichen Personen zu begrenzen, z.B. durch Abtrennung einzelner Sachverhaltskomplexe oder der Forderung nach einem größeren Veranstaltungsort doch nachzugeben.

Montag, Mai 13, 2013

Ist das nun "Täuschen und Tarnen reloaded" oder einfach nur viel Lärm um nichts?

Da gibt es so eine Gewerbeauskunftszentralepunktde-e, die kontaktfreudig wie sie nun einmal ist, zahlreiche Briefe und Telefaxe an Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibende verschickt hat, die sagen wir mal so, ihre Tücken im Detail hatten.

Für einige Mandanten haben wir nun Klage beim Amtsgericht Düsseldorf eingereicht. In einer Sache hat das Gericht ausdrücklich der Beklagten ein Anerkenntnis empfohlen.

Stattdessen ging zunächst die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ein und fristgerecht zwei Wochen später ein beeindruckender Schriftsatz mit einem Umfang von 27 Seiten, sowie Anlagen, die diesen Umfang noch übertrafen. Bei soviel Papierverbrauch darf man sich wundern, dass in der Königsallee immer noch so viele Bäume stehen, denn Schriftsätze sind grundsätzlich bei Gericht dreifach und Anlagen wenigstens zweifach einzureichen.

Jedenfalls nach deprimierenden 25 Seiten, auf denen dezidiert dargestellt wurde, weshalb die Klage überhaupt keinen Erfolg haben kann, folgt auf Seite 26 in der Mitte eine Wendung, mit der der konzentrierte Leser nicht rechnen musste. Dort steht nämlich ein Anerkenntnis. Und zwar sowohl in der Hauptsache, als auch in der Kostenfolge.

Das ohnehin von derartigen Verfahren schon völlig überlastete Gericht tat das einzig richtige in dieser Situation. Statt sich selbst durch so viele Buchstabenaneinaderreihungen zu quälen, bittet es um Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Diese erfolgt postwendend, indem lediglich auf Seite 26 Absatz 2 hingewiesen und um Erlass eines Anerkentnisurteils gebeten wird.

Warum, warum, warum nur, fragt sich der Autor dieser Zeilen? Nachdem sich die Mandantschaft und man selbst sich so über diese Gegenseite ärgern musste, die trotz einer erschlagenden Anzahl ihr wenig wohlmeinender Gerichtsentscheidungen, ihren Rechtsstandpunkt nicht aufgeben wollte und die vermeintlichen Zahlungsansprüche in zermürbender Redundanz immer wieder und immer wieder selbst oder durch Dritte geltend machte, warum wird der erlösende Satz mit dem endgültig verlorene Sympathie wieder zurückerworben werden könnte, so verschämt an den Rand eines juristischen Schriftsatzes gepackt, dass es nur dem geschulten Auge eines Kummer gewohnten Rechtsvertreters nicht entgehen konnte?

Nein, das ist kein Eigenlob. Denn dem Kollegen gebührt der Dank, der mir diesen Schriftsatz schon geistig vorverdaut und mit Klebezettel versehen auf den Schreibtisch gelegt hat.

Entscheidend ist, was hinten raus kommt.

Freitag, Mai 10, 2013

CAN I TRUST YOU?

Unter dieser Überschrift erreichte mich die SPAM-MAIL des Tages, die ich hier gerne zitiere:
Hello dear, I am Mrs. Rida Al Mutasim from England, I am a childless widow. I am married to the late Engr. Sahad Hassan of blessed memory who worked with British embassy in Kuwait for twelve years and retired as an oil merchant, before he died in 2006. After the death of my husband, I decided not to re-marry or get a child outside my matrimonial home. I fought against cancer with 4 years after his death, fibroid problems and hearing impairment as a result of drug reactions. We were married for eight years without children. He died after a short illness. Recently, my doctor told me that I would not last long in the next 3 months because of my illness with cancer. i have a deposit of 10.6 Million USD(Ten Million Six Hundred Thousand united states dollars) in a financial institution which was realized after a contract with an oil firm in Middle-east.I want to invest this fund into charity organization; In short I want to use it to improve humanity. I am taking this decision because I do not have a child who will inherit this money and I can not believe my relatives, because they were hostile to me, since I have been suffering cancer. As soon as I receive your reply I shall inform my lawyer to help you for the release of the fund to you. I want you to exclusively use this fund to help the less privileged and build orphanage homes and to support education in your country. The grace of God encouraged me to take this bold step. Please also assured me that you will act accordingly as I stated herein. God bless you. Mrs. Rida Al Mutasim
Eine an Krebs leidende, kinderlose Witwe eines nicht erst kürzlich verstorbenen Ölmillionärs wendet sich an ihr völlig unbekannte Menschen in der Hoffnung diesen ihr Vermögen anvertrauen zu können, um damit Wohltätigkeitsprojekte zu unterstützen.

1. Warum kann die alte, kranke Dame ihr Geld nicht zu Lebzeiten in ihrem Sinne verwenden?
2. Warum kann die alte, kranke Dame ihr Vermögen nicht durch erbrechtliche Verfügungen denjenigen Projekten zuwenden, die sie gerne unterstützen möchte?

Derartige spam-mails sind so zahlreich geworden, dass ich nicht jede einzelne damit adeln kann, auf meinem Blog behandelt zu werden. Diese hat aber noch ein besonderes Detail zu bieletn, den Absender:
Hinter dem angegebenen Namen "Mrs. Rida Al Mutasim" versteckt sich diese E-mailadresse: info-(at)-merkelectronic.de

Nicht genug, dass eine alte, kranke Dame aus England mit einem arabischen Namen einen deutschen e-mail-account benutzt. Muss dann auch noch der Name "Merkel" darin vorkommen? Wenn ich nicht früher misstrauisch geworden wäre, aber bei Namensverwandtschaft zur Chefin der Bundesregierung und Vorsitzenden der CDU Deutschland kann ich dem wohlgemeinten Vorschlag nicht das gebotene Vertrauen entgegen bringen, um darauf eingehen zu können.

Montag, Mai 06, 2013

Dr. Everest Roger hat sicher nichts zu verschenken

Lieber Everest, ich kenne dich nicht, ich traue Dir nicht und ich antworte Dir nicht. Ich halte die mail für einen Betrugsversuch, aber wer auch von dem spendablen Herrn kontaktiert wurde, kann ja sein Glück gerne versuchen.
Hallo,
Ich bin Dr.Everest Roger Leiter der Revisionsabteilung bei Nat West BankLondon in England, Ich schreibe Ihnen über ein Unternehmen, das aus einemVorschlag immensen Nutzen für beide von uns sein wird. In meiner Abteilungentdeckte ich die Summe von £ 16.500.000,00 GBP (sechzehn Millionen undfünfhunderttausend Pfund Sterling) in einem Konto, das zu einem unsererausländischen Kunden späten Geschäft Mogul Mr. Moises Saba Masri, einMilliardär gehört und er ist ein Jude aus Mexiko, das war ein Opfer voneinem Hubschrauberabsturz 10. Januar 2010, tötete ihn und seineFamilienangehörigen. Später Mr. Moises Saba war 46-Jahre alt. Auch in derChopper zum Zeitpunkt des Absturzes war seine Frau ihren Sohn Avraham(Alberto) und seine Tochter-in-law. Der Pilot war bei dem Unfallgestorben.
Die Wahl der Kontaktaufnahme mit Ihnen aus der geographischen Natur, woSie leben, vor allem aufgrund der Sensibilität der Geschäftsabwicklung unddie Vertraulichkeit hier geweckt. Nat West Bank hat für keine derVerwandten gewartet zu kommen-up für die Behauptung, aber niemand hat dasnoch nicht getan. Ich persönlich habe mit ihrem Vorbringen unterlegen beider Suche die Verwandten, ich suche Ihre Zustimmung an Sie als nächstenAngehörigen / Wird Empfänger an den Verstorbenen, so dass die Erlöse ausdiesem Konto bei £ 16.500.000,00 Great British Pounds Sterling geschätztauf Ihr Konto als bezahlt werden präsentieren die nächsten Angehörigen.
Dies wird ausgezahlt oder geteilt werden in diese Prozentsätze 60% fürmich und 40% für Sie. Alles, was ich jetzt verlangen, ist Ihre ehrlicheZusammenarbeit, Verschwiegenheit und Vertrauen, und ich garantiere Ihnen,dass dies unter einer legitimen Anordnung, die Sie von einer Verletzungdes Gesetzes schützt ausgeführt wird.
Geben Sie mir die folgenden. Dies ist sehr dringend.
1. Vollständiger Name:2. Ihr Kontakt Adresse:3. Mobile Number:4. Tätigkeit:5. Telefon:6. Nationalität:
Ich entschied mich, Sie zu kontaktieren hoffen, dass Sie diesen Vorschlaginteressant finden. Bitte geben Sie Ihr Interesse, und ich werde Ihnenweitere Informationen liefern. Bitte lassen Sie mich wissen, IhreEntscheidung, anstatt mich warten.
Ich danke Ihnen im Vorgriff auf Ihre positive Antwort.
Grüße,Dr.Everest Roger+447024022391

Donnerstag, Mai 02, 2013

Spruch

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte,
wenn zwei sich lieben, freut sich die Mitte!

(c) PCM 2013

Ich mache mir so meine Gedanken

In der Kinderarztpraxis liegt ein Informationsblatt aus. Darin steht,

  • dass die gesetzlichen Krankenkassen pro Kind und Quartal nur ein bestimmtes Budget vorsehen 
  • und dass die Kinderärzte daher nur zurückhaltend mit Verschreibungen umgehen dürfen. 
  • Die Eltern mögen bitte Verständnis dafür aufbringen, 
  • dass nicht jedes gewünschte Medikament verordnet werden könne, 
  • weil bei Budgetüberschreitung der verordnende Arzt zur Kasse gebeten werde.


Sorry, dafür habe ich kein Verständnis, lieber Gesetzgeber.

Mein Kind ist ein mit Grundrechten ausgestattetes Individuum. Es hat individuelle Bedürfnisse. Es kann nicht mit einem Durchschnitts-Eck-Referenz-Normbedarfs-Kind verglichen werden. Als Richtlinie für den verordnenden Arzt lasse ich mir ein Budget gerne gefallen, damit der Mediziner eine ungefähre Vorstellung hat, wieviel Rezepte er im Monat ungefähr ausstellen kann. Ich lasse mir gerne aus sachlichen Gründen von der Verschreibung eines Medikamentes oder einer diagnostischen Maßnahme abraten, weil es Hausmittel gibt oder weil man die weitere Entwicklung noch beobachten kann.

Sollte mir aber als Elternteil auch nur ein einziges Mal die Verschreibung eines dringend benötigten Medikaments unter Hinweis auf die Budgetierung verweigert werden, ziehe ich vor den Kadi.

Aus den Vorlesungen über die Grundrechte habe ich in Erinnerung, dass der Mensch nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht werden darf, dies sei Ausdruck seiner unveräußerlichen Würde. Nichts anderes bedeutet es aber in meinen Augen, wenn ein Kind nur im Vergleich innerhalb einer Gruppe anderer Kinder bemessen wird. Die Bedürfnisse des Kindes bestehen jetzt. Es kann und darf nicht vom Zufall abhängen, ob gerade eine Epidemie grassiert, die die Kassen belastet, Es kann und darf keine Rolle spielen, ob der Kinderarzt meines Vertrauens viele gesundheitlich robuste Kinder betreut, wodurch die Chance meines Kindes auf ein Rezept steigt oder ob aufgrund des guten Rufs der Praxis viele Patienten mit komplizierten Erkrankungen am Budget-Kuchen teilhaben wollen.

Diese Individualinteressen müssen selbstredend mit den Kollektivinteressen einer Versichtertengemeinschaft in Einklang gebracht werden, die Budgetierung ist in meinen Augen ein Irrweg.

Gleiches gilt für den Gesundheitsfonds, das ist jedoch ein anderes Thema.

Ich halte den Kommentar für so hilfreich, dass ich ihn in den Artikel einpflege:
Anonym schrieb:
*seufz* Das Budgetthema ist ein altes Gespenst und spukt kettenrasselnd seit Jahren durch die Lande. Fakt ist jedoch, dass es - mit einfachen Worten erklärt - eine faktische Deckelung nicht gibt. Tatsächlich darf der Arzt JEDES (sic) Medikament verschreiben, dass er medizinisch für geboten hält. Das "Budget" beziffert lediglich den Rahmen, über den er ohne zusätzlichen administrativen Aufwand frei "verfügen" kann. Sobald er nun diesen Betrag überschreitet kann die Abrechnungsstelle eine individuelle Begründung für die Verschreibung anfordern.

Freitag, April 19, 2013

Wie es gerade genehm ist

Es ist lange her. Im Lateinunterricht kam ein berühmter Redner vor, der seine Zuhörer damit ergötzte, dass er aufs Stichwort zu einem Thema innerhalb kürzester Zeit die Rollen wechseln konnte, einmal trat er vehement für eine Sache ein, um sich gleich darauf ebenso eloquent dagegen auszusprechen.

Nun habe ich gedanklich einen völlig hypothetischen Fall gebildet.

Ein Unternehmen verschickt amtlich wirkende Formschreiben an eine große Zahl von Adressaten, bittet um Prüfung und Vervollständigung der geschäftlichen Daten und verschickt -sehr zur Überraschung der unfreiwilligen Kunden, an diejenigen Rechnungen für einen Branchenbucheintrag, die dieser Bitte nachgekommen sind.

Viele Kunden zahlen, andere wehren sich. Nachdem das Unternehmen zunächst noch bei einigen Gerichten siegreich war, ergingen immer mehr und immer zahlreichere Entscheidungen, die feststellten, dass keine wirksame Forderung des Unternehmens gegenüber den Kunden bestehen soll.

Dies sprach sich natürlich wie ein Lauffeuer herum. Immer mehr "Kunden" wehrten sich gegen die immer dreisteren Mahnungen. Immer mehr "Kunden" forderten auch bereits bezahlte Geldbeträge zurück.

Dem Unternehmen wurde die Luft zum Atmen immer dünner und dünner. Statt zu kapitulieren, wurden die anhängigen Verfahren aber nach allen Regeln der Kunst hinausgezögert. Vorhandenes Kapital wurde in Sicherheit gebracht.

Irgendwann hieß es aber doch "rien ne va plus", ein Insolvenzverfahren wurde eingeleitet.

Zu diesem fiktiven Zeitpunkt stellt sich nun die Frage, wie argumentiert die vorläufige Insolvenzverwalterin. (denn etwas Quote muss sein)

Stellt sie sich auf den Standpunkt des Unternehmens und macht auch weiterhin offene Rechnungen gegen säumige Kunden geltend, um Mittel zur Masse zu ziehen?

oder

Erhalten diejenigen, die sich erfolgreich vor Gericht durchgesetzt haben, die die Unwirksamkeit vermeintlicher Verträge haben feststellen lassen oder die gar bereits bezahlte Beträge zurückgefordert haben und deren titulierte Forderungen bedient wurden, eine Aufforderung zur Rückzahlung zur Masse?

Macht die Insolvenzverwalterin geltend, den rechtskundig beratenen Rückzahlungsgläubigern hätte ja die greifbare Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells des Unternehmens vor Augen stehen müssen. Ja, dass ein derartiges Geschäftsmodell gar keine gesunde wirtschaftliche Basis begründen kann und dass daher alle Zahlungen in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens entgegen genommen wurden?

Oder macht es die Insolvenzverwalterin so wie der eingangs erwähnte Rhetor und verteidigt je nach dem, den für die Masse günstigsten Rechtsstandpunkt?

Wenden wir uns nun wieder der Realität zu...


Donnerstag, April 18, 2013

Parken für V.I.Ps

Die Straße in der ich wohne ist nur für den Anliegerverkehr freigegeben. Trotz ihrer Enge ist sie in beiden Richtungen befahrbar. Das Parken ist aber nur auf einer Seite erlaubt.

An der Straßenauffahrt und den drei Kurven, die nicht gut eingesehen können besteht ein bestens erkennbares absolutes Halteverbot, um ein gefahrloses Befahren der Straße zu ermöglichen und Ausweichräume zu schaffen. Regelmäßig werden aber auch diese Bereiche als Parkraum benutzt. Genauso regelmäßig macht der örtliche Gemeindevollzugsdienst hier seine Runden und verteilt großzügig Knöllchen.

Die scheinen niemanden zu stören. Obwohl in Fußnähe ein Parkhaus liegt, in dem die Stunde 1,50 EUR kostet, werden die oft teuren Autos gerne dort abgestellt, wo man den Fußweg zur Stammkneipe um einige Meter verkürzen kann.

Mir sind diese Falschparker schon lange ein Dorn im Auge, weil ich auch die Sicherheit meiner Kinder gefährdet ansehe. Nachdem Schimpfen nichts nutzt, weil es sich ja nicht stets um die selben Verkehrsteilnehmer handelt, werde ich bei der Stadt das Anbringen von Zusatzschildern unter den Zeichen 283 erbitten.

V. I. P.-Zone
völlig ignorante Personen



Manchmal soll Sarkasmus ja hilfreich sein.

Mittwoch, April 17, 2013

Mal wieder "Spaß" mit der VKH

Zu unseren rechtsstaatlichen Errungenschaften zählen zweifellos die Instrumente der Beratungshilfe und der Prozesskostenhilfe, die sich in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe nennt, kurz VKH. Denn hierdurch wird auch den finanziell minder Bemittelten Zugang zu Rechtsberatung und den staatlichen Gerichten ermöglicht. Ich will diese Einrichtungen daher auch ganz und gar nicht herabwürdigen.

Doch was der rechtsuchende Mandant kaum zur Kenntnis nimmt, sind die Tatsachen, dass dem bearbeitenden Rechtsanwalt von der Staatskasse oft nur geringere Gebühren erstattet werden und dass der Aufwand, dem Mandanten zu seiner stattlichen  staatlichen Unterstützungsleistung zu verhelfen, oft größer ist, als der Einsatz, den der Rechtsanwalts in der Hauptsache zu erbringen hat. Vielleicht können manche Leser nun verstehen, warum der Rechtsanwalt, dem freudestrahlend ein Beratungshilfeschein oder ein VKH-Antrag entgegen gereicht wird, diese Freude nicht so ganz teilen kann.

Mitunter kann man auch an den Gerichten verzweifeln. Gerade liegt mir ein Beschluss eines Amtsgerichts vor, mit welchem die begehrte VKH abgelehnt wird. Das gehört sicher zum täglichen Brot eines Familienrechtlers. Ärgerlich ist nur, dass der Antrag bereits Ende Februar gestellt worden war, während der Termin der Kindschaftssache erst Mitte April stattfand. An sich sollte über Verfahrenskostenhilfeanträge zeitnah entschieden werden; dieser wurde erst nach der mündlichen Verhandlung, in der auch noch eine -weitere Kosten auslösende- Einigung erzielt werden konnte, beschieden. Diese Nachricht wird den Mandanten, der finanziell nicht auf Rosen gebettet ist, mit Sicherheit nicht erfreuen.

Zudem habe ich bereits nach kurzer Analyse des Ablehnungsbeschlusses zwei Fehler entdeckt, die den Beschwerdeweg eröffnen sollten.

Einerseits wurde mit der Antragstellung ein Bescheid des Jobcenters vorgelegt, wonach die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zeitpunkt der Antragstellung noch 308 EUR betrugen, aber bereits im Folgemonat um 126 EUR auf 192 EUR abgesenkt wurden, so dass im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag das einzusetzende Einkommen entsprechend niedriger war.

Andererseits ist das Gericht von den Voraussetzungen des § 115 Abs. IV ZPO ausgegangen, wonach Prozesskostenhilfe nicht bewilligt wird, wenn die Kosten der Prozessführung der Partei vier Monatsraten und die aus dem Vermögen aufzubringenden Teilbeträge voraussichtlich nicht übersteigen.
Dabei ging das Gericht von Kosten in Höhe von 450,00 EUR aus, tatsächlich sieht die Kostenrechnung in etwa so aus:

Gegenstandswert: 3.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr                            245,70 €
1,2 Terminsgebühr                                 226,80 €
1,0 Einigungsgebühr,                             189,00 €
Zwischensumme                                    661,50 €
Portopauschale                                      20,00 €
Zwischensumme netto                          681,50 €
19 % Mehrwertsteuer                             129,49 €
zu zahlender Betrag                             810,99 €


Statt von einer Ratenhöhe von 115 EUR gehe ich von zu zahlenden Raten in Höhe von 75 EUR aus, so dass die vorraussichtliche Ratenzahlungsdauer deutlich mehr als vier Monate betragen wird, nämlich mindestens 11 Monate.

Da bei diesem speziellen Gericht allerdings bei bewilligter VKH die Auszahlung nach Antragstellung oft rekordverdächtig lange dauert, überlege ich mir, ob ich nicht mein Geld schneller bekomme, wenn ich dem Mandanten gleich entsprechende Ratenzahlung anbiete.

Montag, April 15, 2013

Heiteres zum Wochenbeginn - Schreibtischunfall

Eine mir nahe stehende Kinderärztin berichtete mir diesen Fall:

Ein ca. 9 Jahre alter Patient P. kommt regelmäßig in ihre Sprechstunde. Fast immer muss dem armen Kind Blut abgenommen werden. Beim letzten Termin wurde P. mit der Bitte, doch etwas zu malen, aus dem Sprechzimmer geschickt, während Frau Doktor und die Kindesmutter die weitere Vorgehensweise erörtern wollten.

Als P. wieder dazukommen durfte, bat er seine Ärztin um eine Unterschrift auf dem Blatt Papier, welches er kurz zuvor zum Malen bekommen hatte, die sie ihm auch routiniert gab.

Er ging nochmals kurz vor die Türe, begab sich ins Sekretariat und kehrte mit einer Kopie zurück.

Triumphierend las der kleine Gauner folgenden Satz vor:

"Jedes mal, wen ich bei P. Blut abnähme, zahle ich ihm ein Schmerzensgeld von 20-30 Euro."

Das war Frau Doktor eine Lehre; sie wird niemals wieder etwas blind unterschreiben.

Mittwoch, April 10, 2013

Bitte, bitte, bitte! Nehmt mein Auto und sperrt mich hinter Gitter

Wie u.a. die Rhein-Neckar-Zeitung aus Heidelberg berichtet, hat ein Autofahrer auf der A5 zwischen Darmstadt und Heidelberg am Morgen des 10. April 2013 einen Reisebus auf einer Strecke von ca. 20 km mehrfach ausgebremst, indem er sich immer wieder mit seinem Wagen vor den Bus setzte und anschließend sein Tempo drosselte.

Der Busfahrer tat das einzig Richtige und alarmierte noch während der Fahrt die Polizei.
Diese erwartete den rabiaten Fahrer an einer Ausfahrt, worauf dieser zunächst die Flucht ergriff. Wenig später gelang es der Polizei den Mann zu stellen.

Bei der Überprüfung staunten die Beamten nicht schlecht, denn dem PS-Akrobaten war bereits 1996 die Fahrerlaubnis entzogen worden.

Nun, liebe Kinder, darf sich der böse Onkel auf ein Strafverfahren wegen Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis freuen. Denn außer über die selten große Dummheit dieses Menschen gibt es eigentlich nichts zu lachen.

Dienstag, April 09, 2013

Keine Läuse, dafür eine Wanze

Für einen Vater habe ich das recht auf Umgang mit dem knapp 7-jährigen Sohn geltend gemacht.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung wurde seitens Gericht, Jugendamt und eigener Anwältin und unserer Seite eindringlich auf die Mutter eingeredet, wie wichtig der persönliche Kontakt zwischen Vater und Sohn für dessen seelische Entwicklung sei.

Nach einigem Zögern konnte sich die Mutter zu einer Umgangsvereinbarung durchringen, wobei zunächst ein begleiteter Umgang stattfinden sollte.

Vor einigen Tagen fand tatsächlich der erste Umgang nach vielen, vielen Monaten statt. Der Sohnemann gab sich seltsam reserviert. Erst nachdem die Dame von der Familienhilfe ein im Überwachungsmodus aktiviertes Handy aus der Jackentasche des Kindes gezogen hatte und dieses ausschaltete, taute der Junge auf und konnte unbefangen mit seinem Vater spielen.

Das letzte Wort scheint in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen zu sein.