auf spiegel.de ist ein Artikel zu finden, der sich mit der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach Herstellerangaben und der Empfehlung von foodwatch, ein Ampelsystem zu verwenden, auseinandersetzt.
Wenn hier allerdings die Angaben zu Frühstückscerealien miteinander verglichen werden, komme ich nicht mehr ganz mit.
Der Hersteller gibt den Prozentsatz der täglich empfohlenen Tageszufuhr für Zucker, bezogen auf eine Portion von 30 gr mit 14 % (13 gr absolut) an, die Ampel nennt 43 gr absolut auf 100 ml, der Begleittext macht aus ml (Millilitern) kurzerhand g (Gramm).... wollen Verbraucherschützer das sogenannte Ampel-System, das dem Verbraucher z.B. durch rote Farbe signalisiert, wenn zu viel Zucker in einem Produkt ist (unten rechts). So wie hier bei den ..., von denen 100 Gramm allein 43 Gramm Zucker enthalten.
Dabei sollte es auch in Journalistenkreisen bekannt sein, dass 100 ml Wasser fast genau 100 g wiegen, während 100 ml Cerealien wegen der deutlich geringeren Dichte gerade nicht 100 g wiegen, sondern erheblich weniger.
Bevor nun also mit dem Ampelsystem eine neue Sau durchs Verbraucherdorf getrieben wird, sollte die Frage der Maßeinheiten nochmals genau durchdacht werden, damit auch vergleichbare Sachverhalte miteinander verglichen werden können.
Freitag, Mai 23, 2008
Irreführender Verbraucherschutz
Mittwoch, Mai 21, 2008
Weil die Legislative nicht mehr erhält, soll die Spitze der Exekutive auch verzichten
Da lange ich mir an den Kopf und frage mich, wer uns eigentlich regiert.
Gegen die Diätenerhöhung bin ich Sturm gelaufen, weil ich eine erneute Erhöhung seit November 2007, als zum 1.1.2008 und 1.1.2009 die Anhebung der Diäten beschlossen wurde, nicht nachvollziehen konnte. Hingegen sollten die Einkommen der Kanzlerin und ihrer Minister erstmals seit 2002 wieder angehoben werden.
Wenn die Bundeskanzlerin für sich, ihre Minister und Staatssekretäre nun ebenfalls auf die für BEAMTE, RICHTER und SOLDATEN vorgesehene Anhebung ihrer Besoldung verzichten will, habe ich DAFÜR auch kein Verständnis.
Es muss ein sinnvolles und abgestuftes Gehaltsgefüge erhalten bleiben. Der Chef sollte nicht weniger verdienen (müssen) als seine Subalternen.
Dieses Herumgeeiere zeigt mir nur, dass die verantwortlichen Personen nicht mehr für sich trennen können, ob sie nun der Exekutive, der Legislative oder der Jurisdiction angehören.
Als Teil der vollziehenden Gewalt, als Spitzen der Staatsverwaltung, müssen sich die Staatsekretäre mit Ministerialbeamten vergleichen und gerade NICHT mit den Mitgliedern der gesetzgebenden Institutionen.
Ein Abgeordneter ist kein Staatsbeamter, sondern ein unabhängiges Organ der Gesetzgebung. Und genau die Souveränität gegenüber der öffentlichen und veröffentlichten Meinung vermisse ich bei der ganzen Sache.
Dienstag, Mai 20, 2008
Hallo Markus
Markus: Kost's Benzin auch 3 Mark 10 - scheißegal, es wird schon geh'n
Steinbrück: Das macht Spaß, das macht Spaß, gib' nur Gas...
Was lange währt...
Gerade bei googlenews entdeckt:
WirtschaftsWoche - vor 43 Minuten gefunden
Die Bundestagsabgeordneten haben sich eine kräftige Gehaltserhöhung genehmigt. Mit den Stimmen der großen Koalition votierte das Parlament heute für eine Anhebung der Diäten um 9,4 Prozent auf dann 7668 Euro. Die Opposition stimmte dagegen, ...
Zu dem verlinkten Artikel sind schon einige erboste Kommentare geschrieben worden. Nur datiert der Stein des Anstoßes vom 16.11.2007.
Das spricht nicht gerade für die Qualität der Suchmaschine, wenn der Artikel erst am 20.05.2008 gefunden wird.
Glück gehabt
Das ging nicht ins Auge, sondern ins Bein. Sonst hätte der Fotograf gar nicht draufhalten können.
Toll auch die Reaktion des Schülers. Mit dem ersten Wurf/Speer schickte den Reporter ins Hospital, mit dem zweiten Wurf/Speer gewann er den Wettbewerb. Das nennt man Nervenstärke.
Irreführende Schlagzeile - Regierung will Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss
Regierung will Rechtsanspruch auf Hauptschulabschlusswww.spiegel.de
...In Deutschland soll es darum künftig einen Rechtsanspruch auf einen Hauptschulabschluss geben....
Das klingt ja fast so, als würde der Hauptschulabschluss wie ein Pass ohne jede eigene Leistung zuerkannt werden. Weiter im Text heißt es allerdings:
Jeder Bundesbürger, der die Schule nicht gepackt hat, soll nachträglich die Möglichkeit bekommen, bei einem neuen Anlauf einen Abschluss zu erhalten und so seine beruflichen Chancen zu verbessern.Also gibt es einen Anspruch auf Teilnahme an einer Prüfung, nicht auf deren erfolgreiches Bestehen. Dann sieht es doch gleich ganz anders aus.
Montag, Mai 19, 2008
Noch 'ne Frage
Ab wann ist eine Daseinsform irdischen Lebens eigentlich schützenswert ?
Yersinia pestis
Vibrio cholerae
Mycobacterium leprae
Treponema pallidum pallidum
sind Bakterien. Zuständig für
Pest
Cholera
Lepra
Syphilis
Diese Lebensformen wollen wir nicht. Den indischen Königstiger hingegen wollen wir schützen. Aber bitte weit weit weg von uns oder durch Gitterstäbe getrennt.
Wo fängt Artenschutz an, bzw. wo endet jeder vernünftige Idealismus ?
Wie war das noch gleich mit der Gewaltenteilung ?
Kurt Beck ist schwer verärgert über seine Parteifreundin Heidemarie Wieczorek-Zeul. Denn der SPD-Chef wusste laut einem Zeitungsbericht nichts vom geplanten Treffen der Ministerin mit dem Dalai Lama. Damit schade sie den Sozialdemokraten.Quelle: spiegel.de
Erstens hat der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz der Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht in die Amtsgeschäfte hineinzureden.
Zweitens würde ich an seiner Stelle nicht öffentlich zugeben, dass jeder in der Partei das macht, was er will, ohne dem jefe bescheid zu sagen.
Drittens zeigt es mir wie reformbedürftig unser von den Parteipolitikern restlos in Beschlag genommenes Gemeinwesen ist.
Freitag, Mai 16, 2008
Liebe Nadine
Vielen Dank für ihre Nachricht.
Von: Nadine [mailto: nadine@my-web-news.com ]
Gesendet: Mittwoch, 14. Mai 2008 11:28
An: mich
Betreff: Probleme im Bett?
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Die darin aufgeworfenen Fragen möchte ich klar verneinen.
Mittwoch, Mai 14, 2008
Duckmäuser im Bundestag ?
Die Diätenerhöhung wird mit dem Gesetz begründet und gegen Kritik verteidigt:
§ 11 Abgeordnetengesetz lautet:
§ 11 Abgeordnetenentschädigung
(1) 1Ein Mitglied des Bundestages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an den Monatsbezügen
– eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R 6),
– eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit (Besoldungsgruppe B 6)
orientiert. 2Die Abgeordnetenentschädigung beträgt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 7.339 Euro und vom 1. Januar 2009 7.668 Euro. 3Für spätere Anpassungen gilt das in § 30 geregelte Verfahren.
(2) Der Präsident erhält eine monatliche Amtszulage in Höhe eines Monatsbetrages nach Absatz 1, seine Stellvertreter in Höhe der Hälfte eines Monatsbetrages nach Absatz 1.
(3) Der Auszahlungsbetrag der Abgeordnetenentschädigung und der Amtszulage vermindert sich in Ansehung der zu den Kosten in Pflegefällen nach § 27 gewährten Zuschüsse vom 1. Januar 1995 an um ein Dreihundertfünfundsechzigstel.
http://bundesrecht.juris.de/abgg/__11.html
§ 30 Abgeordnetengesetz lautet:
§ 30 Anpassungsverfahren
1Der Bundestag beschließt über die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung nach Maßgabe des § 11 Abs. 1 Satz 1. 2Gleichzeitig bestimmt er unter Anwendung des nach Satz 1 beschlossenen Anpassungsfaktors die fiktiven Bemessungsbeträge nach § 35a Abs. 2 und § 35b Satz 1. 3Der Präsident leitet den Fraktionen den entsprechenden Gesetzesvorschlag zu.
http://bundesrecht.juris.de/abgg/__30.html
Wie diese Bestimmungen mit dem Diätenurteil des BverfG (BVerfGE 40,296) harmonieren, ist mir schleierhaft. Darin hat das Bundesverfassungsgericht nämlich folgendes ausgeführt:
" 2. Die Entschädigung wird damit keineswegs zu einem "arbeitsrechtlichen Anspruch, mit dem ein Anspruch auf Erfüllung dienstlicher Obliegenheiten korrespondieren würde - der Abgeordnete "schuldet" rechtlich keine Dienste, sondern nimmt in Unabhängigkeit sein Mandat war -; ebensowenig wird sie damit zu einem Gehalt im beamtenrechtlichen Sinn - der Abgeordnete ist, wie dargelegt, kein Beamter -, steht also nicht unter den verfassungsrechtlich gesicherten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG); sie wird von diesen Grundsätzen überhaupt nicht berührt. Diese Entschädigung hat auch nichts mit den Regelungen des Gehalts in den Besoldungsgesetzen zu tun. Sie verträgt deshalb auch keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts und keine Abhängigkeit von der Gehaltsregelung, etwa in der Weise, daß sie unmittelbar oder mittelbar in Von-Hundert-Sätzen eines Beamtengehalts ausgedrückt wird. Denn dies letztere ist kein bloß "formal-technisches Mittel" zur Bemessung der Höhe der Entschädigung, sondern der Intention nach dazu bestimmt, das Parlament der Notwendigkeit zu entheben, jede Veränderung in der Höhe der Entschädigung im Plenum zu diskutieren und vor den Augen der Öffentlichkeit darüber als einer selbständigen politischen Frage BVerfGE 40, 296 (316)BVerfGE 40, 296 (317)zu entscheiden. Wertet man also die "technische" Kopplung der Entschädigung an eine besoldungsrechtliche Regelung materialiter, so führt sie zur Abhängigkeit jeder Erhöhung der Entschädigung von einer entsprechenden Erhöhung der Besoldung. Genau dies aber widerstreitet der verfassungsrechtlich gebotenen selbständigen (und nicht in die ganz andere Entscheidung über die angemessene Besoldung der Beamten eingeschlossene) Entscheidung des Parlaments über die Bestimmung dessen, was nach seiner Überzeugung "eine angemessene, die Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" ist. Nicht einmal § 60 BBesG a.F. (jetzt § 14 in der Fassung des 2. BesVNG vom 23. Mai 1975 [BGBl. I S. 1173]) läßt sich auf die Abgeordnetenbezüge entsprechend anwenden."
http://www.servat.unibe.ch/law/dfr/bv040296.html vgl. RN 41
Ich erwarte daher eine selbständige Entscheidung des Deutschen Bundestages zu der Frage, ob eine weitere Anhebung der Diäten angemessen ist und zur Sicherung der Unabhängigkeit der Mandatsträger notwendig ist. Nach der Intention der Entscheidung aus dem Jahre 1975 soll sich das Parlament nicht hinter Automatismen oder Tarifabschlüssen verstecken dürfen, sondern es muss Wahlvolk und Bürgern die Stirn bieten und seine Entscheidung in jedem Einzelfall gesondert begründen und rechtfertigen.
Dienstag, Mai 13, 2008
Böse Falle - oder böse Versicherung ?
Folgender Sachverhalt: Pauschal-Reisevertrag in die Vereinigten Arabischen Emirate mit deutscher Reisefirma. Es werden Reisemängel (Hotel, Flug) geltend gemacht.
Die DAS schreibt:
"es geht hier um einen Rechtsschutzfall, der ausserhalb des örtlichen Geltungsbereichs der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1975 eingetreten ist.
Solche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das ergibt sich aus Par. 3 der ARB 75."
§ 3 Örtlicher Geltungsbereich
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches
Verfahren eingeleitet werden würde.
Quelle: http://www.rrvm.de/konzepte1506/B_ARB_allgemein.pdf
Das kommt mir doch sehr vordergründig vor.
Angenommen ein Hotel wird als Oase der Ruhe und des Friedens im deutschen Reisekatalog angepriesen. Vor Ort zeigt sich, dass es sich um eine Großbaustelle mit Betten handelt, die bereits bei Drucklegung des Kataloges bekannt war.
Wo liegt der Rechtsverstoß ? Die Baustelle könnte nach arabischem Recht ohne jede Beanstandung sein. Das Versprechen wider besseres Wissen erfolgte in Deutschland.
Wir haben inländische Vertragspartner, deutsches Recht, einen deutschen Gerichtsstand. Und ich wage zu prophezeien, bald einen deutschen Kunden der DAS weniger.
Sonntag, Mai 11, 2008
Literaturtip für die Feiertage
Pfingsten, das liebliche Fest, war gekommen; es grünten und blühten
Feld und Wald; auf Hügeln und Höhn, in Büschen und Hecken
Übten ein fröhliches Lied die neuermunterten Vögel;
Jede Wiese sproßte von Blumen in duftenden Gründen,
Festlich heiter glänzte der Himmel und farbig die Erde.
Nobel, der König, versammelt den Hof; und seine Vasallen
Eilen gerufen herbei mit großem Gepränge; da kommen
Viele stolze Gesellen von allen Seiten und Enden,
Lütke, der Kranich, und Markart, der Häher, und alle die Besten.
Denn der König gedenkt mit allen seinen Baronen
Hof zu halten in Feier und Pracht; er läßt sie berufen
Alle miteinander, so gut die Großen als Kleinen.
Niemand sollte fehlen! und dennoch fehlte der eine,
Reineke Fuchs, der Schelm! der viel begangenen Frevels
Halben des Hofs sich enthielt. So scheuet das böse Gewissen
Licht und Tag, es scheute der Fuchs die versammelten Herren.
Alle hatten zu klagen, er hatte sie alle beleidigt,
Und nur Grimbart, den Dachs, den Sohn des Bruders, verschont' er.
....Quelle: zeno.org aus Reineke Fuchs von Johann Wolfgang von Goethe
Donnerstag, Mai 08, 2008
Wie bleibe ich höflich und sachlich ?
Aus einem Hinweisbeschluss eines Amtsgerichts:
(Mit der Klage werden neben der Hauptforderung auch vorgerichliche Anwaltsgebühren als Verzugsschaden geltend gemacht)
Stellte sich die Sachlage aber so dar, dass der Geschädigte nicht unzweifelhaft erwarten kann, dass der Schuldner sofort und ohne Wenn und Aber zahlen werde, so ist (schadenersatzrechtlich) auch kein Grund ersichtlich, warum ein getrennter vorgerichtlicher Auftrag und dann ein Prozessauftrag erteilt werden muss. Vielmehr ist der Geschädigte aus seiner Schadensminderungspflicht heraus gehalten, das sogleich zu tun, was er sowieso machen werde, nämlich dem Anwalt Prozessauftrag zu erteilen. In diesem Fall sind dann aber die vorbereitenden Maßnahmen bereits Teil des Prozessauftrages, so dass eine gesonderte Gebühr gem. VVRVG 2300 gar nicht anfällt, folglich fällt eine nicht anzurechnende Anwaltsgebühr gar nicht an.
Wie bleibe ich höflich und sachlich ?
Wie man sich zum Gespött macht
Laut BILD soll die geplante Diätenerhöhung gegen das geltende Diätengesetz verstoßen. Darin wäre die nächste Anhebung erst 2010 möglich.
Dass der Gesetzgeber Gesetzgeber heißt, weil er mit entsprechenden Mehrheiten unserem Gemeinwesen neue Gesetze geben und bestehende ändern kann, hat wohl kein Redakteur bedacht. Zudem steht dies nicht im Gesetz, sondern laut eigener Meldung nur in der Gesetzesbegründung.
Ein August geht an die Zeitung
Was für einen Wert symbolische Gesetze und politische Absichtserklärungen haben, nämlich gar keinen, führt uns hingegen der Gesetzgeber eindrucksvoll vor.
Zehn Auguste gehen an den Deutschen Bundestag.
doch in Berlin hält man sich für unfehlbar.
Ohne jede Eigenreflexion
winkt 09 Opposition.
Mittwoch, Mai 07, 2008
Verklagt mich doch
Gestern klingelte bei mir zu Hause das Telefon, eine wenig sympathisch klingende Computerstimme gab folgenden Mist von sich.
Ein Nachbar hat eine Nachricht für Sie hinterlegt. Wenn sie die Nachricht abrufen wollen gehen sie auf www. nachbarschaftspost. com . Geben sie dort ihren Freischaltcode 0123 ein.Ich war natürlich nicht dort. Eine google-Suche bestätigt allerdings meinen Verdacht, dass es sich mal wieder um den Versuch einer unseriösen Abzocke handelt, bei der leichtsinnige Zeitgenossen um ihr sauer verdientes Geld gebracht werden sollen, ohne dass für das Entgelt eine adäquate Gegenleistung erbracht wird.
Ich wiederhole...
Ein Nachbar kann mich übrigens entweder selbst anrufen, oder mir seine Nachricht in den echten Briefkasten werfen, ihr Kleinhirnakrobaten.
Abzocke Kriminell Unseriös leck mich Rechtsanwalt Mahnung Drohung Erpressung
Um die Ecke gedacht
Wenn Ihnen jemand erzählt, er habe sich kürzlich seiner Freundin entledigt, dann brauchen Sie nicht sofort das Schlimmste befürchten, sondern Sie dürfen gratulieren. Der gute Mann hat geheiratet.
sich entledigen = den ledigen Stand verlassen
sich der Freundin entledigen = die Freundin abschaffen !
Nach der Hochzeit ist sie ja nicht mehr die Freundin, sondern heißt jetzt Ehefrau.
Darauf muss man erst einmal kommen.
Dienstag, Mai 06, 2008
Jedem das seine
Während die freie Wirtschaft un- oder gering qualifizierten Kräften zur Entlastung des Staatshaushaltes Mindestlöhne zahlen soll, wird bei den Verantwortlichen eben dieser Wirtschaft versucht, die Honorare zu begrenzen.
Dafür sollen die geringst qualifizierten Politiker, von denen die wenigsten einmal einem echten Brotberuf nachgegangen sind, für nichts und wieder nichts immer mehr bekommen.
Würde man für die Politiker der Gr0ßen K0aliti0n einen Leistungslohn einführen, dann müssten diese noch Lehrgeld an das Bundesverfassungsgericht bezahlen.
Eigentlich bin ich ja ein politisch interessierter Mensch, aber das, was aktuell in Berlin für eine Politik gemacht wird, lässt mich resignieren. Politikverdrossenheit hausgemacht.
Wo ist der Fehler ?
