Dienstag, Juni 16, 2020

Was der Gesetzgeber nicht bedacht hat...

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn
...
die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden und die Auskunft verlangende Person oder Stelle dies erklärt.
§ 44 Abs. 3 Meldegesetz BW
Mit anderen Worten ist es hingegen unschädlich, wenn sichergestellt werden soll, dass der Auftragsmörder an der richtigen Tür klingelt.
Ich liebe unsere Verwaltung

Dienstag, Juni 09, 2020

Gebührenkürzung

Mir war es gelungen in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren nach Einstellung die Kostenübernahme durch die Staatskasse zu erreichen.

Auf meinen Kostenfestsetzungsantrag ging dieser zunächst zum Bezirksrevisor und wurde dann überwiegend durch den Kostenfestsetzungsbeamten bestätigt. Einige Ausführungen in der Begründung wollte ich jedoch nicht stehen lassen:

Daher habe ich folgende fachliche Stellungnahme verfasst:


"zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie meinem Kostenfestsetzungsantrag weitgehend entsprochen haben. Dennoch überzeugt mich die Begründung der Absetzung von Teilen der Gebühren nicht.

Dieses Schreiben ist lediglich eine fachliche Stellungnahme und nicht als Beschwerde oder sonstiger  Rechtsbehelf zu verstehen.

Das Recht des Angeklagten zu schweigen ist sowohl im Straf- als auch im Bußgeldverfahren das vornehmste Recht und oft wirksamste Mittel der Verteidigung.

Häufig wirken seitenweise Ausführungen eher kontraproduktiv. Andererseits ist der interne Begründungsaufwand für einen Verteidiger deutlich höher, um dem Mandanten zu vermitteln, warum keine Stellungnahme abgegeben wird, als wenn seitenweise nichtssagende Ausführungen zu Papier gebracht werden.

Was hier im Büro hinter verschlossenen Türen geschieht, soll aber gerade keinen Eingang in die Gerichtsakte finden und kann daher gerade nicht zur Rechtfertigung der abgerechneten Gebühren dienen.

Damit soll nur verdeutlicht werden, dass aus dem Umfang und der Dicke einer Akte noch nicht auf die Schwere und den Umfang der Sachbearbeitung geschlossen werden kann.

Zudem hat der Gebührengesetzgeber aus gutem Grunde eben den Ansatz der Gebührenhöhe bei Rahmengebühren in das Ermessen des Rechtsanwalts gelegt und nicht in das Ermessen eines Kostenfestsetzungsbeamten.


Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen




PHILIPP C. MUNZINGER
Rechtsanwalt"

Mittwoch, Juni 03, 2020

"Gemeinsamer Anwalt" im Ehescheidungsverfahren

Sehr oft werde ich darauf angesprochen, ob man nicht Geld sparen könne, wenn man sich im Ehescheidungsverfahren durch einen gemeinsamen Anwalt vertreten ließe.

Das wird gerade im Internet auch häufig vorgeschlagen.

Das geht aber nicht. Ein Rechtsanwalt darf nicht widerstreitende Interessen vertreten, bzw. darf eben nicht Diener zweier Herren sein.

Was geht, aber vom Mandatsverhältnis völlig zu trennen ist, ist, dass sich nur eine Seite anwaltlich vertreten lässt und die Kosten hierfür intern geteilt werden.

Der Gesetzgeber in seiner Weisheit hat bestimmt, dass nicht nur vor der Stellung eines Ehescheidungsantrages das Trennungsjahr abgewartet werden muss (um unüberlegte Schnellschüsse zu vermeiden), sondern auch, dass der Ehescheidungsantrag zwingend durch einen Rechtsanwalt gestellt werden muss.

Beides soll gewährleisten, dass der Schritt wohlüberlegt und vorbereitet erfolgt.
Nun mag es vorkommen, dass eben "nur" die Scheidung gewollt ist. Da können sich die vormals glücklichen Ehegatten einig sein und das ist gut so.

Allerdings könnten Fragen im Zusammenhang mit der Scheidung aufkommen, bei denen sich die Gatten uneins sind. Gibt es noch gemeinsames Vermögen, das aufgeteilt werden soll, wer kümmert sich um die Kinder, wer bezahlt den Unterhalt, wer behält den Hund und wer darf das Auto nutzen.
Hier kann unvermittelt ein Interessenskonflikt auftreten, weshalb ein gemeinsamer Anwalt eben nicht möglich ist.

Zudem ist im Normalfall mit der Ehescheidung der Versorgungsausgleich durchzuführen, bei dem alle Altersvorsorgen geteilt werden. Was so formal klingt, kann voller Fallstricke sein. Eine Seite wird profitieren, die andere wird Einbußen erleiden.

Da stellt sich nicht die Frage, was man als Anwalt raten soll, der Anwalt darf nicht beraten. Der Anwalt ist professioneller Interessensvertreter seiner Mandanten. Er kann nicht beraten, der Mann muss beim Versorgungsausgleich bluten, also lasse man ihm wenigstens das Auto.

Wenn der Anwalt eine Rechnung stellt, dann geht diese an den Mandanten. Wenn es dem Mandanten gelingt, dass sich der andere Ehegatte an diesen Kosten beteiligt, ist doch prima.

Mittwoch, März 04, 2020

Bauernfängerei durch eine Gewerbeinformationsdienst UG - IhrGewerbeportal.de

Sie haben vor Kurzem ein Unternehmen gegründet?
Sie haben sich vielleicht ins Handelsregister eintragen lassen, als GmbH oder UG?

Dann sind die im Bundesanzeiger veröffentlichten Daten für jedermann verfügbar, der dort Einsicht nimmt. Üblicherweise interessiert das nur eine verschwindend geringe Zahl von Lesern. Doch es gibt eine kleine Gruppe schwarzer Schafe, die die neuen Daten in ein Textverarbeitungsprogramm einpflegen und Ihnen sehr bald nach der Veröffentlichung ihrer Eintragung einen Brief schicken.

Darin werden Sie aufgefordert die (von Ihnen selbst angegebenen) Daten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und die Richtigkeit und Vollständigkeit mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.

Man hat ja kurz nach Unternehmensgründung so viel zu tun, also überfliegen Sie den Wisch, unterschreiben und dann ab damit, per Telefax oder Brief.

F   E   H   L   E   R     F   E   H   L   E   R     F   E   H   L   E   R      F   E   H   L   E   R 


Denn nun flattert Ihnen in Kürze eine Rechnung in den Briefkasten. Angeblich haben Sie nämlich nicht nur ihre Daten bestätigt, sondern auch noch einen kostenpflichtigen Vertrag über die Eintragung in ein Verzeichnis abgeschlossen - über dessen Nutzen Nutzlosigkeit man nicht wirklich geteilter Meinung sein kann.

Früher haben sich die Scharlatane keine Mühe gegeben, da war die Rechtsverteidigung recht einfach, weil wesentliche Angaben entweder gar nicht oder schwer auffindbar im Anschreiben versteckt waren.

Heute finden sich sogar Hinweise dazu, dass man mit der Rücksendung einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt, wenn man ganz genau hinsieht. Auch die Laufzeit, Kündigungsfrist etc. lassen sich finden.

Nur im Stress der Gründung und dem Druck nun endlich loslegen zu wollen, schaut man sich doch solche Formschreiben gar nicht genau an.


F   E   H   L   E   R     F   E   H   L   E   R     F   E   H   L   E   R      F   E   H   L   E   R


Genau darauf bauen die Halunken neuen Geschäftspartner. Scheinbar jeder rechtliche Einwand gegen die geltend gemachte Forderung lässt sich durch das Angebot zum Vertragsschluss (den Wisch, den Sie, Herr/Frau/*** Jungunternehmer* unterschrieben haben) kontern.

Sie meinen, die Rechnung zu ignorieren könnte helfen?
Oh, bald folgt eine Mahnung, eine letzte Mahnung, ein Inkassounternehmen meldet sich, danach eine Anwaltskanzlei. Durch diese bewusst in Gang gesetzte Eskalationsspirale wird die ursprüngliche Forderung immer höher und immer teurer. Wenn nur 10 Prozent der zwangsbeglückten Neu-Partner bezahlen, hat sich der Aufwand doch schon gelohnt.

Was tun?

Wenn Sie gute Nerven haben, tun Sie NIX. Papier ist geduldig. Ein Mahnbescheid kostet Geld, eine Klage ebenfalls. Üblicherweise ist hier Schluss. Denn echtes Geld und sogar viel davon, nehmen die wenigsten Halunken neuen Geschäftspartner in die Hand.

Andererseits zeigen die Briefe, dass diese nur mit rechtskundiger Beratung gebastelt worden sein können. Also versucht man doch die Kunst des eigenen Anwalts zu testen. Mit etwas Glück gelingt es eine Musterentscheidung zu erstreiten, die die Forderung bestätigt. Das gäbe wieder Munition, um weitere neue Geschäftspartner zu überzeugen ihre Zahlungsunwilligkeit zu überwinden.

Also spätestens, wenn Ihnen ein gelber Brief zugeht, müssen Sie handeln. Bei verflossenen Fristen gilt nämlich die alte Chirurgenweisheit: "Was weg ist, ist weg."

Also doch lieber zu einer Person, die sich mit dem Problem auskennt. Beliebt sind Pfarrer, Friseure oder auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Letztere tragen zwar manchmal schwarze Umhänge, zaubern können sie deswegen nicht. Und Geld wollen die auch noch, zu allem Elend.

Aber helfen, das können die, zumindest in den meisten Fällen.


Eigentlich schien dieser Spuk schon zu Ende, schien.... link-

Mittwoch, Januar 29, 2020

Büttenrede 2019


Patientenakte





Ziegele, Peter


Weil auf Ziegele die Sonne scheint,
ein jeder hier dasselbe meint,
da kann man es gar nicht vergessen,
wer glaubt, die Weisheit hat gefressen.

Doch so klug, wie ihr 's euch denkt,
das seid ihr eben nicht – geschenkt.
Aus Schlierbach komm‘ ich, ihr Banausen,
die so stolz ihr seid, auf Ziegelhausen.
Dort am Neckar eine Klinik steht,
und die ist weltbekannt,
Ihr einen Orthopäden vor Euch seht,
der mit Humor Euch und Verstand,
die Leviten liest, so dass es kracht.
...mal sehen, wer am Ende lacht.
Ich möchte so manches grade rücken
Und euch mit Wahrheiten beglücken,
ich kenn' mich aus mit vielen Faxen,
lass krumme Knochen grade wachsen.
Man schimpft uns auch die Knochenbrecher,
drum merket auf, ihr müden Zecher,
denn von Plattfüßen mitnichten,
will ich euch heute hier berichten.



Wird in Heidelberg etwas verbockt,
auf, ratet, wo der Schuld'ge hockt
Ob Würzner, Gradel oder Föhr,
wo kommen die denn alle her?
Aus Ziegele und Peterstal,
das weiß doch jeder, hier im Saal.
Herr Lamers, Thewalt, Schwarzens Joe,
auch die gedeihen hier recht froh.
Und aufgepasst, ihr lieben Leit,
ihr meint, ICH käm von der dappich Seit'?
Doch von zu vielen Sonnenstrahlen
Leidet das Gehirn oft Qualen,
denn ein echter Sonnenbrand,
ist schädlich auch für den Verstand
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.



Mit Stift Neuburg habt ihr eine Perle,
das Kloster ist auch eine Pracht,
doch irgendwie haben da die Kerle,
was nur geht, auch falsch gemacht.
Ihr hattet euren Klosterhof, der einlud zum Verweilen,
wie kann man denn solch ein Juwel, einfach nur verpeilen?
Erst schmeißt der Abt den Pächter raus,
dem Konvent war das ein Graus,
denn der hat danach kurz genickt,
und den Abt gleich hinterher geschickt.
Auch die weltbekannte Efeuzucht,
wurde Opfer dieser Eifersucht,
kein Biergarten, kein Weihnachtsmarkt mehr,
das Kloster steht noch, doch fast leer.
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.


Muss man da noch wirklich fragen,
warum in Heidelberg so Vieles liegt im Argen?
Politik heißt Stress, mit Parteien und Verbänden <=
was soll sich da bitte sehr zum Guten wenden?
Wer hat es eigentlich verbockt,
dass der Verkehr fast immer stockt?
Vom Römerkreis zum Bauhaus hin,
gibt’s drei Ampeln, das macht Sinn,
um das Fußvolk(!) zu beglücken,
DAS muss nur auf's Knöpfchen drücken.
Ja, als Autofahrer ohne Eile,
genieß' ich uns‘re Rotlichtmeile,
wo dank gezielter roter Welle,
man kommt nur langsam von der Stelle.
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.



Am Bahnhof eine Großbaustelle,
ist des Verdrusses stete Quelle,
nichts geht vor und nichts zurück,
was war das doch ein Meisterstück
denn von Nord nach Süd und Ost nach West
steckte man nur im Chaos fest.
Weil, das war nicht eben klug,
nur eine Baustell war euch nicht genug,
statt zu verlegen eine Haltestelle,
dachtet ihr, och in einer Welle,
die Gleise in der Anlag zu sanieren
und auch noch die Rohre zu reparieren.
Als Zeit wähltet ihr die Ferien aus,
weil weniger Menschen da zuhaus,
doch mit solch missglückten Listen,
vergrault ihr eiskalt die Touristen.
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.


Ich nutze Schienen, um zu heilen,
die Politik, um sich zu keilen,
da darf der Betriebshof heut nicht fehlen,
auch mit dem, muss ich Euch quälen,
heraus mit ihm aus Bergheims Mitte,
das wären ja schon gute Schritte,
doch Anke Schusters SPD,
die sagt erstmal laut, och nee.
bis dann überkocht, der Meinungstopf,
Kommando kehrt, sagt sie Ja, zum Ochsenkopf.
Wo sind auch die her, die Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.



Jan Gradel sagt mit festem Ton,
der Donnerstag hat Tradition
für studentische Exzesse,
in der Altstadt, meine Fresse!
Die Kneipen bleiben länger offen,
die LINDA reagiert betroffen.
Warum nur, macht ihr den Kotau,
vor den Wirten und auch dem Radau?
Im Oktober die Erstsemester grölten,
als sie Kehl‘ und Leber ölten.
Dass dies schon immer ein Problem,
das erkennt man heute noch anschaulich,
man muss nur in die Augustinergasse geh'n,
wo auch die Lösung liegt, erstaunlich,
denn, wenn Studis früher randalierten,
sie flugs im Karzer(!) residierten.
Wer heute seine Nächte will genießen,
muss Fenster, Türen, Ohren schließen.
Ob dies der Weisheit letzter Schluss,
zur Vermeidung eines Tinnitus,
wird, da bin ich sicher mir als Dichter,
Euch sagen bald ein kluger Richter.
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.
……

Wo ich grad beim Trinken bin,
kommen mir die Brunnen in den Sinn.
Fast 40 Bächlein oder Quellen,
fließen vom Berg hinab zu den Wasserstellen.
Da hat bei größter Sommerhitz,
ein Mann Verstand und Mutterwitz,
er öffnet einen Wasserhahn,
und gibt dem Wasser eine Bahn,
damit in unsrer alten Stadt,
man fer umme was zu trinken hat.
Was folgt, das ist nun wirklich hart,
man nimmt ihm gleich die Schlüssel ab.
Denn Wasser, das man trinken darf,
einer amtlichen Lizenz bedarf,
doch färbt es sich dann plötzlich bläulich,
wird die Lage ganz abscheulich.
Was lob' ich mir da die Natur,
die liefert uns das Wasser pur.
Das ist nicht klarer, auch nicht nasser,
doch ohne Stempel ist's nur Leitungswasser.
In Heidelberg sind, welch ein Hohn,
fast dreißig Brünnlein nur Dekoration.
Muss ich das Euch wirklich fragen,
wer im Rathaus hat das Sagen?
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.


Und eine Sache richtig fies,
geschah hier an der Neckarwies,
wo in klaren, lauen Nächten,
Menschenmassen sangen und auch zechten.
Und leider ist das hier kein Schwindel,
es gibt dort auch recht viel Gesindel,
das im Schutz der Dunkelheit,
vertickt die Drogen an die Leit.
Damit man dies und manche Stresser
beobachten und fangen kann viel besser,
wird, das ist nun wirklich nicht erdichtet,
die Wiese nächtens hell belichtet.
Doch leider, hört man es schon munkeln,
die Wege bleiben doch im Dunkeln,
wo so manches scheue Element,
Tarnung und Verstecke kennt.
Muss ich Euch das wirklich fragen,
wer im Rathaus hat das Sagen?
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.


Nun sind wir schon in Neuenheim, doch noch lange nicht im Feld,
wohin nun alle Kranken gehen und neidisch blickt die Welt.
Nur eines ist da sehr vertrackt,
es herrscht dort der Verkehrsinfarkt,
weil, wie das Blut durch die Gefäßlein,
sich alles drängt nur durch ein kleines Sträßlein.
Es kommen Pfleger oder Professoren,
zu Fuß, mit Fahrrad und auch mit Motoren,
es sind Deutsche, Türken und auch Russen,
in Straßenbahnen, Autos, Bussen,
die morgens früh und abends spät,
im Stau dort stehn, weil nix mehr geht.
Herr Würzner feilt an einem Masterplan,
das hört sich schon gewaltig an,
das klingt nach Quadratur von Kreisen,
nach Wundern und dem Stein der Weisen.
Muss ich Euch das wirklich fragen,
wer im Rathaus hat das Sagen?
Wo sind sie her, diese Banausen?
Ihr ahnt es schon, aus Ziegelhausen.


Gleich vier Büros sind angetreten, fast wie beim Turnier,
um diese Kuh vom Eis zu holen, oder ist es schon ein Stier?
Den Entwürfen eines ist gemein,
es soll schön ökologisch, möglichst ohne Autos sein.
Das erscheint mir ziemlich dämlich,
dienen Kliniken Patienten nämlich,
Und die sind selten gut zu Fuß
noch fahren sie Fahrrad oder Bus.
Die kommen meist im PKW,
zum Schutz vor Regen oder Schnee.
Was nützt der schönste Klinikring,
kommst als Patient Du gar nicht hin.
Frauen denken schon zum Kinderkriegen,
statt ans Auto gleich ans Fliegen,
Ja, ein Kreißsaal, der muss her,
an jede Kreuzung, statt `nem Kreisverkehr.
Schau ich sie an mir, diese Plänchen,
man diskutiert sogar ein Hochseilbähnchen,
dann denk ich an 'ne olle Krücke, <=
Ganz wichtig ist die 5. Brücke.
Für eine Seilbahn braucht es Personal,
für eine Brücke nicht, ist doch genial!
Und eine Straße noch von Hendesse,
durch den Salat und durch die Kresse.
dann jubeln alle, die Dozenten,
Wissenschaftler und Patienten.
Das zu sagen, ist schon fast verboten,
wo ist der Alexander?, der zerschlägt den gordischen Knoten?
Muss ich Euch nun wirklich fragen,
wer im Rathaus hat das Sagen?
Wo sind sie her, diese Banausen?
Jetzt wisst ihr es, aus Ziegelhausen. AHOI



Dienstag, Oktober 15, 2019

Ich kann es nicht mehr hören, welch ein Hohn, gleiche Arbeit- gleicher Lohn.


Die ganzen Parlamente sind voller Anwälte (m./w./d.???), wir Rechtsanwälte haben eine Bundesrechtsanwaltskammer, 28 Regionalkammern, den Deutschen Anwaltsverein und zig lokale Anwaltsvereine. Trotzdem empfinde ich meine Interessen unzureichend vertreten.
Ich bin kein Wirtschaftsanwalt mit Stundensatz von 500,- EUR. Zu meinen Mandanten (m./w./d.???) zählen viele bedürftige Menschen. Viele davon können sich aus eigener Kraft keinen rechtskundigen Beistand leisten.
Der Gesetzgeber in seiner Weisheit hat dieses Problem erkannt. Es gibt Verbraucherzentralen, Gütestellen und zahlreiche andere Anlaufpunkte in denen guter Rechtsrat erhältlich ist.
Ebenso gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, um mittellosen Menschen die Einholung von Rechtsrat und den Beistand von Anwälten in gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen.
Was aber wenigen Mandanten und Richtern bewusst sein dürfte, ist die Tatsache, dass die Vergütung aus der Staatskasse oft weit niedriger ausfällt als die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Zudem sind diese Mandate mit sehr viel unbezahlter Tätigkeit verbunden.
Die Gebühr für eine Erstberatung ist vom Gesetz auf 190,- EUR gedeckelt, für eine Beratung auf Beratungshilfeschein gibt es 35,- EUR.
Die Gebühren für Prozesskostenhilfe sind bis zu Streitwerten von 3000,- EUR gleich. Sind die Werte höher, weicht die Vergütung aus der Staatskasse deutlich von den gesetzlichen Regelgebühren ab.
Alleine letzte Woche musste ich für die Unterstützung verschiedener Mandanten im Rahmen von VerfahrenskostenhilfeANTRÄGEN mehrere Stunden meiner Arbeitszeit aufwenden. Oft sind die Antragsteller nämlich bereits mit dem Ausfüllen hoffnungslos überfordert.
(Sie könnten auch zur Rechtsantragstelle bei den Gerichten gehen. Die dortigen Rechtspfleger arbeiten 8 Stunden am Tag und werden für 8 Stunden bezahlt).
Auch nach dem Abschluss des Verfahrens gibt es Mehrarbeit. Bis zu vier Jahre lang kann das Gericht überprüfen, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben. Auch diese Schreiben werden dem Anwalt zugestellt. Und wenn diese nicht weitergeleitet werden, kann der Anwalt haftbar gemacht werden (vom Mandanten). Eine Vergütung des Mehraufwandes ist nicht vorgesehen.
Bitte, wer arbeitet gerne mehr für weniger Geld? Den Richter möchte ich sehen.
Und das Höchste unserer Gerichte, das Bundesverfassungsgericht hat im Juli entschieden, dass es hinnehmbar sei, wenn ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand für 9,5 Stunden (verteilt auf 3 Sitzungstage) eine Gebühr von 200,- EUR erhalte. Dies entspricht einem Stundenlohn von 21,05 EUR. Davon muss aber auch die Sekretärin und die Büromiete, Fachliteratur und Fortbildung bezahlt werden. Wieviel rechnet ein Handwerksbetrieb einem Kunden für eine Gesellenstunde ab?
Es reicht mir langsam.

Freitag, September 20, 2019

Wenn es doch wahr wäre ...

Man findet in der Post einen Brief voll mit bunter Werbung. Man möchte diese in den Papierkorb entsorgen und dabei wird der Blick von einer Zahl gefangen.

250.000 EUR

Diesen Betrag könnte man mit etwas Glück gewinnen, wenn die zugewiesene Glückszahl mit der vorab gezogenen Glückszahl übereinstimmt.
Und siehe da, das Glück ist mir hold. Alle neun Ziffern stimmen überein, sogar in der richtigen Reihenfolge.


Also ab damit in die Post, bald können die Sektkorken knallen - und wenn sie durch die Decke gehen, was soll's?


Doch gemach. Zu verschenken hat keiner etwas, schon gar nicht eine Viertelmillion Euros.

Derartige Gewinnbenachrichtigungen zielen nur auf eines ab. Ist die angeschriebene Adresse noch aktiv? Fällt der angeschriebene Glückspilz in das Beuteschema?

Antwortet man auf diese Schreiben, wird die Werthaltigkeit des vorliegenden Datensatzes bestätigt. In der Folge wird der Briefkasten mit Werbung und dubiosen Angeboten nur so geflutet.
Vom versprochenem Gewinn sieht man gar NICHTS, nada, niente, nothing, rien.

Und gaaaaaaanz gefährlich ist der 2. Schritt. Im Kleingedruckten der Gewinnspielbedingungen ist nämlich versteckt, dass ein glücklicher Gewinner seine Identität mittels einer Kopie seines Personalausweises nachweisen muss.



Spätestens dann sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Daher mein Rat, entsorgen Sie derartige Schreiben im Papierkorb und lassen Sie sich nicht von hohen Beträgen verwirren.


Donnerstag, September 19, 2019

Wunsch und Wirklichkeit im Kanzleialltag

Tauchen Anwälte im Fernsehen auf, dann sind sie meist das gewiefte und manchmal skrupellose Mädchen für Alles. Kein Weg ist zu weit, keine Mühe zu beschwerlich, um dem Mandanten, der nur ein kurzes Telefonat führen muss "kümmern Sie sich bitte darum", zu seinem Recht zu verhelfen.

Was das Fernsehen verschweigt, ist die finanzielle Seite der Medaille. Wer professionelle Arbeitszeit in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. Der Vertrag kommt zwischen Anwalt und Mandanten zustande. Ob der Mandant aus irgendwelchen rechtlichen Gründen einen Kostenerstattungsanspruch gegen einen Dritten hat, muss den Anwalt nicht interessieren. (Tut es aber oft, um den Mandanten zufrieden zu machen.)

Nun ein kleiner Fall aus der Praxis:

Herr X hat einen Arbeitsvertrag mit einem Bauunternehmen geschlossen. Er ist auf zahlreichen Baustellen eingesetzt, häuft Überstunden an. Die Arbeitssicherheit lässt zu wünschen übrig. Nach drei Monaten ist immer noch kein Gehalt auf dem Konto. Nachdem Herr X seinen Arbeitgeber unter Druck gesetzt hat, geht ihm die fristlose Kündigung zu.

Im Fernsehen reicht der Anwalt Kündigungsschutzklage ein, wegen der verfristeten Kündigung. Er reicht Lohnzahlungsklage ein. Er kümmert sich um das Jobcenter. Die Gewerbeaufsicht wird verständigt wegen der Arbeitssicherheit, die Krankenversicherung wegen unterbliebener Abführung von Sozialbeiträgen, das Finanzamt wegen nicht abgeführter Lohnsteuer und die Staatsanwaltschaft erreicht eine Anzeige wegen Betruges, etc.

All das kann man machen und ist auch je nach Einzelfall sinnvoll, um eine Droh- und Druckkulisse aufzubauen. Aber all das kostet.

Mandant hat keine Rücklagen und keine Rechtschutzversicherung. Für die arbeitsgerichtlichen Verfahren kann er eventuell Prozesskostenhilfe erhalten.

Und der Rest? Mit jedem Schreiben wird ein rechtlich eigenständiger Komplex bearbeitet, der jeweils eigene Haftungsansprüche auslösen kann. Eigentlich kann und darf das nicht eine kostenfreie Kulanzleistung des Anwalts sein.

Also rechnen wir:

Kündigungsschutzklage (Streitwert 6.000)  - 1498,21 EUR
Lohnzahlungsklage (Streitwert 2.000) - 787,78 EUR
Jobcenter wg. ALG - ca. 250,00 EUR
Gewerbeaufsicht (Streitwert 5000) - 492,54 EUR
Krankenkasse - ca. 250,- EUR
Finanzamt - ca. 200,00 EUR
Strafanzeige ca. 300,00 EUR
Summe  ca. 3.780,00 EUR

Und nun fragen wir uns,

Wer wäre bereit ca. 3.800 EUR in die Hand zu nehmen, um Lohn in Höhe von 2000,00 EUR zu realisieren?
Welcher Anwalt ist im Arbeitsrecht, Arbeitsschutzrecht, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht und Strafrecht so versiert, dass alle Aspekte auch hochprofessionell abgearbeitet werden können?


Fazit:

Nicht alles, was sich ein Mandant oder Drehbuchautor wünscht, kann auch umgesetzt werden. Häufig scheitert es ganz einfach am nötigen Kleingeld

Drittanbieter Abos auf der Handyrechnung...

Kleinvieh macht auch Mist...
denken sich so manche Anbieter sog. Handy-Abos. Gestern habe ich mich um einen Fall gekümmert, bei dem auf dem Handy des Mdt. unzählige sms aufgepoppt waren, die jeweils ein Wochenabo für 4,99 EUR "bestätigt" haben, die mit der Mobilfunkrechnung eingezogen werden.
Im August summierten sich diese "Dienste" auf ca. 70,- EUR, im September bereits auf 150,- EUR
Erste Maßnahme war eine Drittanbietersperre beim Provider.
Zweite Maßnahme war der schriftliche Widerruf der SEPA-Lastschriftermächtigung beim Provider.
Dritte Maßnahme waren Schreiben an die auf der Rechnung aufgeführten Drittanbieter per E-Mail.
Tipp: Es lohnt sich wirklich Rechnungen aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen!!!!
Und kaum 24 h später habe ich schon Rückmeldungen, die nicht unterschiedlicher ausfallen können:
Zitate:
1. "XY ist lediglich Dienstleister für die Businesskunden. Aufgrund der Verträge darf XY davon ausgehen, dass die Zustimmung zum Erhalt der SMS/MMS erteilt wurde, bzw. keine Vergebührung ohne vorherige Bestätigung des Kunden erfolgt.
Nach Rücksprache mit dem Dienstanbieter YX und XZ möchten wir Ihnen bestätigen, dass das Abo an der Rufnummer gekündigt wurde und dass der Dienstanbieter durch die Unzufriedenheit Ihres Klienten aus Kulanz bereit ist, eine Gutschrift des Gesamtbetrages i.H.v. 34.93 € und 34.93 €, zu veranlassen. Wir haben den strittigen Betrag auf das Kundenkonto bei dem Mobilfunkanbieter gutschreiben lassen."
2. "Aufgrund unvorhergesehener Umstände erhalten wir derzeit mehr Anfragen als üblich. Bitte beachten Sie, dass es 10-12 Werktage dauern kann, bis wir Ihre Anfrage erledigt haben. Bitte senden Sie in dieser Zeit keine zweite E-Mail, da dies zu einer längeren Antwortzeit auf Ihre ursprüngliche Anfrage führt. Danke für Ihr Verständnis."
Diese sog. unvorhergesehenen Umstände könnten eventuell darin liegen, dass sich sehr, sehr viele betroffene Kunden beschweren, weil gewisse Anbieter es mit ihrem Geschäftsmodell übertrieben haben...

Wenn Sie auffällige Beträge in  in ihrer Rechnung finden, sollten Sie tätig werden und sich eine Drittanbieterübersicht erstellen lassen.

Donnerstag, April 05, 2018

Vorsicht Falle - Geltendmachung von Ansprüchen nach der FluggastrechteVO

Am 07.02.2005 ist die EU Verordnung 261/2004 in Kraft getreten; auch besser und einschlägiger bekannt als Fluggastrechteverordnung.

Hierzu finden sich viele einschlägige Internetseiten, die für sich in Anspruch nehmen, bei der Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche gegen die jeweiligen Flugunternehmen hilfreich zu sein.

Auch die Fluggesellschaften sind nicht untätig und versuchen Schlupflöcher zu finden oder Wege, um den Kunden die Anspruchstellung zu erschweren.

Eine Mandantin wollte von Frankfurt/Main nach London fliegen; genauer nach London City Airport.
Hierzu bucht ihr Sohn einen Flug über die Internetseite eines bekannten Luftfahrtunternehmens, nennen wir sie AirGilde.

In den Buchungsunterlagen tauchte immer der Name AirGilde auf. Der Flugcode war AG, der im internationalen Flugverkehr der AirGilde zugewiesen ist; und zwar ausschließlich.

Die Rechnung war von der AirGilde ausgestellt und als Rechnungsanschrift der Firmensitz der AirGilde angegeben.

Im Passenger / ItineraryReceipt, also der Fahrkarte für den Flug war als ausführendes Luftfahrtunternehmen die AirGilde vermerkt.

In den Buchungsdetails unter dem Logo der Konzernmutter stand jedoch unter der Flugnummer für Hin- und Rückflug jeweils "durchgeführt von AirGilde VillageRoute".

Diese AirGilde VillageRoute taucht in den Buchungsunterlagen sonst nirgends auf, bis auf den Boarding Pass des Rückfluges.

Sowohl der Hinflug als auch der Rückflug wurden jeweils annulliert. Die Mandantin wurde jeweils vor Ort auf Flüge der Konzernmutter umgebucht, wobei sie beim Hinflug eben nicht in London City landete, sondern in London Heathrow und für den Rückflug von London City nach London Heathrow transferiert wurde und jeweils deutlich später als zwei Stunden nach der geplanten Ankunft ihr Ziel erreichte.

Ob Mutter- oder Tochtergesellschaft kann doch dahinstehen? Weit gefehlt.
Art. 5 der VO 261/2004 nennt als Anspruchsgegner ausdrücklich das ausführende Luftfahrtunternehmen. Und da die AirGilde SE eine andere und unabhängige juristische Person des Privatrechts ist als die AirGilde GmbH, müssen Ausgleichsansprüche nun mal gegenüber der richtigen (juristischen) Person geltend gemacht werden; dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wobei einige Instanzgerichte immer mal wieder hiervon abweichen mögen.

Während der BGH ausführt:

"Als ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nach der Begriffsbestimmung in Art. 2 Buchst. b FluggastrechteVO das Unternehmen anzusehen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen - juristischen oder natürlichen - Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt. Indem sie auf die Durchführung des Flugs abstellt und hiervon die zugrunde liegende Vertragsbeziehung abgrenzt, die der Fluggast auch zu einem anderen Unternehmen begründet haben kann, macht die Legaldefinition deutlich, dass für den Begriff des ausführenden Luftfahrtunternehmens allein maßgeblich ist, welches Unternehmen mit dem von ihm bereitgestellten Flugzeug und Personal die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt, und nicht, mit welchem Luftfahrtunternehmen der Vertrag über die Flugreise geschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 8. August 2017 - X ZR 101/16, juris Rn. 17). Im Fall des Code-Sharing ist somit nur dasjenige Luftfahrtunternehmen ausführendes Luftfahrtunternehmen, das den Flug tatsächlich durchführt."

stellt etwa das Amtsgericht Bremen folgende Erwägungen an:

Das Amtsgericht Bremen hat im Urteil vom 18. Januar 2013, Aktenzeichen: 4 C 0516/11 in der Kurzfassung wie folgt entschieden:Eine Fluggesellschaft kann sich nicht darauf berufen, infolge des sog. Code-Sharings sei allein ihre Tochtergesellschaft ausführendes Luftfahrtunternehmen, wenn diese zwar den Flug durchführt, dieser aber ausschließlich unter einer Flugnummer durchgeführt wird, die den Namen des Mutterunternehmens trägt.

Ausführlich führt das Gericht wie folgt aus:

„11. Die Beklagte behauptet, der gebuchte Flug habe nicht durch sie durchgeführt werden sollen, sondern durch ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft R.. Insoweit ist zwischen den Parteien unstreitig, dass die Flugzeuge des Luftfahrtunternehmens R. zur Flotte der Beklagten gehören und dass von diesem Unternehmen eingesetzte Personal der Beklagten zuzurechnen ist. Unstreitig ist ferner, dass eine Flugbuchung auf der Internetseite des Luftfahrtunternehmens R. automatisch auf die Internetseite der Beklagten umgeleitet wird. Die allgemeinen Beförderungsbedingungen für Flüge, die bei der Gesellschaft R. gebucht werden, sind diejenigen der Beklagten. Reisende können Flugbuchungen nicht direkt bei dem Luftfahrtunternehmen R. vornehmen. Auch die auf dem Markt befindlichen Buchungssysteme buchen Flüge ausschließlich über die Beklagte und nicht über R.. Auf der Internetseite des Luftfahrtunternehmens R. unter Sitemap/Informations and Services/Legal Notices wird, nachdem auf Legal Notices geklickt wird, auf die Internetseite der Beklagten umgeleitet und es erscheinen dort die rechtlichen Hinweise der Beklagten. Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten bestimmen für den Fall eines so genannten Code-Share-Fluges, dass ausschließlich die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten gelten. Dazu heißt es in Ziffer 3 der allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten: „Die vorliegenden allgemeinen Beförderungsbedingungen gelten auch für diese Art von Beförderungen“.

16. Beim Code-Sharing teilen sich die an der Vereinbarung beteiligten Fluggesellschaften die Kapazitäten des betreffenden jeweils unter eigener Flugnummer geführten Linienfluges in der Weise, dass neben den Fluggästen des den Flug ausführenden Unternehmens, das die alleinige Verantwortung für die Durchführung des Fluges mit dem von ihm eingesetzten Flugzeug behält, auch Fluggäste des Code-Sharing-Vertriebspartners eingebucht und befördert werden (BGH, Urteil vom 26.11.2009, NJW 2010, 1522). So liegt es hier nicht. Der streitgegenständliche Flug wurde nicht unter einer Doppelflugnummer, sondern ausschließlich unter der Flugnummer … von Bremen nach Paris geführt. Das Kürzel AF steht für den Firmennamen der Beklagten. Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich schon deshalb nicht um einen Fall des Code-Sharings, bei dem ausführendes Luftfahrtunternehmen nach der Rechtsprechung des BGH allein dasjenige ist, dass den Flug tatsächlich durchführt.


17. Darüber hinaus fehlt es bezüglich der Firma R. am Merkmal der „alleinigen Verantwortung des tatsächlich ausführenden Unternehmens für die Durchführung des Fluges“. Jedenfalls im Außenverhältnis zu den Fluggästen hat die Beklagte zu keinem Zeitpunkt vorprozessual erkennen lassen, dass jemand anders als sie Verantwortung für die Durchführung des Fluges tragen sollte. Unstreitig hat der gesamte Buchungsvorgang im vorliegenden Fall über die Beklagte stattgefunden. Die Kläger hätten unstreitig nicht einmal theoretisch die Möglichkeit gehabt, einen Flug direkt bei der Firma R. zu buchen. Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten bestimmen für den Fall eines so genannten Code-Sharing-Fluges, dass ausschließlich die allgemeinen Beförderungsbedingungen der Beklagten gelten. Die Beklagte hat auch zunächst die Korrespondenz in der vorgerichtlichen Auseinandersetzung mit den Klägern übernommen. Dabei hat sie sich auf technische Schwierigkeiten berufen, aber zu keinem Zeitpunkt ihrer Passivlegitimation in Abrede gestellt. Dies erfolgte erstmals im Rahmen der gerichtlichen Auseinandersetzung.“

In meinem Streitfall war die Klage daher nicht gegen die 

Deutsche LufthansaAG, Linnicherstr. 48, 50933 Köln 

zu richten, sondern gegen

Lufthansa CityLine GmbH, Südallee 15, 85356 München

Sollte dennoch jemand zunächst die AG verklagt haben, könnte diese BGH-Entscheidung durchaus hilfreich sein:

"Macht der Fluggast den Ausgleichsanspruch gegenüber dem vertraglichen Luftfahrtunternehmen geltend, das den Flug nicht durchgeführt hat, ist dieses verpflichtet, den Fluggast über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu unterrichten. Verletzt das Luftfahrtunternehmen diese vertragliche Nebenpflicht, hat es dem Fluggast den Schaden zu ersetzen, der ihm durch die erfolglose Weiterverfolgung des Ausgleichsanspruchs gegenüber dem vermeintlichen Schuldner entsteht."

Lustigerweise hat die CityLine offenbar keine eigene Rechtsabteilung, so dass letztlich alle Ansprüche, ob berechtigt oder nicht, vom Konzernjustiziariat in Frankfurt/Main bearbeitet werden.

Dienstag, Oktober 17, 2017

Vertragsangebote getarnt als Rechnung

Achtung, die Bauernfänger sind wieder unterwegs. Getarnt als Rechnung werden Vertragsangebote auf Eintragung in sog. Handels- und Unternehmensverzeichnissen verschickt.
Die nachstehenden Schreiben hat ein und derselbe aufmerksame Mandant für ein und dasselbe Unternehmen alleine gestern und heute erhalten:

(Die Masche ist nicht neu, wer darauf hereingefallen ist,hat gute Chancen, sein Geld zurück fordern zu können, vorausgesetzt, es gibt noch was zu holen. Weitere Infos hier)
Folgende Absender haben ihr Glück versucht:

UVZ Info UG, Schongauerstr. 6, 90408 Nürnberg
( Unternehmensinformationen Verwaltung und Zentrale
Behörden- und kammerunabhängige Firmenveröffentlichung )
uvzinfo.de

HRB Unternehmensinformationen UG, Wodanstr. 22a, 90461 Nürnberg
( Unternehmensinformationen Verwaltung und Auskunft
Behörden- und Kammerunabhängige Firmenveröffentlichung )
Webseite fehlt

ZHGR, Postfach 250353, 40092 Düsseldorf
( Zentrales Handels- und Gewerbe Register
 Registerbekanntmachungen für Bund und Länder )
zhgr.de

HRV, Friedrichstr. 123, 10117 Berlin
( HRV- Verlag, Register-Veröffentlichungen für Handel, Industrie und Gewerbe )
HR-Bekanntmachungen.ga

Handels- und Gewerberegister, keine Anschrift(!)
( Gewerbe, Industrie & Handelsveröffentlichungen )









Montag, Oktober 16, 2017

Sicher ist sicher


So manche gerichtliche Verfügung macht im Kontext durchaus Sinn.




Denn im Widerspruchsverfahren hatte ich Folgendes geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 heute hatte ich Gelegenheit einen Vorgang in einem roten Schnellhefter mit der Überschrift „Beihilfeakte XY, PNR 1234567“ in den Räumlichkeiten des Jobcenters N.N. einzusehen. Der Inhalt dieses Ordners ist zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Rückforderungsbescheides nicht  ausreichend.
 Bereits dem angefochtenen Bescheid fehlt eine nachvollziehbare Berechnung des geforderten Betrages von xxxx,xx €. Eine solche war auch der Akte nicht zu entnehmen.
 Ferner befanden sich darin lediglich mit „Anlage 1, Seite 1“ überschriebene Ausdrucke zu den im Bescheid vom 29.03.2017 genannten Beihilfebescheiden. Die zugehörigen Bescheide selbst und die Beihilfeanträge fehlten völlig.
 Es wird hiermit nochmals um Gelegenheit zur Akteneinsicht in die vollständige Leistungsakte gebeten. Hilfsweise möge die Widerspruchsentscheidung auf den Inhalt des roten Ordners gestützt werden.
 Mit freundlichen Grüßen
  PHILIPP C. MUNZINGER
Rechtsanwalt
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Freitag, Oktober 13, 2017

Humor ist auch ein gutes Stilmittel (nicht mit Klamauk zu verwechseln)

Unser Az. ist aus dem Jahre 2013 nach Christi Geburt. Die Sache zieht sich. Die bei der Behörde im Archiv schlummernden Akten, die zur Bearbeitung beigezogen werden müssten, stammen aus den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts des letzten Jahrtausends.

Fast schien die Angelegenheit einen gewaltigen Schritt nach vorne zu machen. Im August 2017 schrieb man uns, dass Ende September mit einer abschließenden Bearbeitung zu rechnen sei.

Nachdem sich der Mandant am 11. Oktober meldete und seinen Unmut ausdrückte, dass wieder nichts passiert sei, habe ich die Behörde mit folgenden Worten angeschrieben:

"...bei Erhalt ihres Schreibens vom 24.08.2017 sind wir davon ausgegangen, dass mit der Angabe „Ende September“ das Jahr 2017 gemeint war. Leider haben wir immer noch keine Entscheidung in den Händen."
Das kurze Schreiben hat seine Wirkung nicht verfehlt. Heute morgen meldete sich eine Dame telefonisch und teilte hörbar lächelnd mit, dass man an der Sache dran sei.

Auch der Amtsschimmel ist dankbar, wenn es statt der Peitsche oder Sporen zwischendurch ein Leckerli gibt.